HASEPOST
 
HASEPOST

BGH bestätigt Haftstrafe für ‚NSU 2.0‘-Drohschreiben-Verfasser

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem Verfahren bezüglich der Drohschreiben, die unter dem Pseudonym „NSU 2.0“ verschickt wurden, die Verurteilung des Angeklagten zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis bestätigt. Dabei wurde der Schuldspruch lediglich in einem Fall von einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte umgestellt auf einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Details zur BGH-Entscheidung

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mitteilte, hat der zuständige Strafsenat den Schuldspruch nur geringfügig geändert und die Revision des Angeklagten im Übrigen verworfen. In einem Fall wurde der Schuldspruch von einem tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten auf einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte abgeändert. Die für diese Tat verhängte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wurde jedoch vom BGH bestätigt. Wie weiter mitgeteilt wurde, ergab die revisionsrechtliche Überprüfung keine weiteren dem Angeklagten nachteilige Rechtsfehler. Mit dieser Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig.

Die Vorwürfe

Der nun rechtskräftig verurteilte Täter, der bis zuletzt seine Verantwortung bestritt, soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 über 80 Drohschreiben per Fax, E-Mail oder SMS an verschiedene Adressaten verschickt haben. Die Unterschrift „NSU 2.0“ in den Schreiben spielt dabei auf die rechtsextremistische Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ an. Weitere Drohmails mit der Bezeichnung „NSU 2.0“ werden sogenannten „Trittbrettfahrern“ zugeschrieben.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion