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Startseite Deutschland & die WeltBGH bestätigt Bewährungsstrafen für Ex-Senatorin Kalayci und Unternehmer
Deutschland & die Welt

BGH bestätigt Bewährungsstrafen für Ex-Senatorin Kalayci und Unternehmer

von Hasepost Redaktion 30. Dezember 2025
von Hasepost Redaktion 30. Dezember 2025
Bundesgerichtshof / Foto: dts
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der früheren Berliner Arbeits- und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci und eines Marketing-Agentur-Chefs gegen ihre Verurteilungen wegen Bestechlichkeit und Bestechung verworfen. Die beiden waren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, das Urteil des Landgerichts Berlin I ist nun rechtskräftig. Der BGH stellte bei seiner Entscheidung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten fest. Dies teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag mit.

Bewährungsstrafen wegen Bestechlichkeit und Bestechung bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der früheren Berliner Arbeits- und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci und eines Marketing-Agentur-Chefs verworfen, die gegen ihre Verurteilungen wegen Bestechlichkeit und Bestechung zu Bewährungsstrafen Einspruch eingelegt hatten. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Die Verurteilungen durch das Landgericht Berlin I sind damit rechtskräftig.

Unentgeltliche Leistungen und Millionen-Zuwendungen

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Unternehmer enge Kontakte zur Berliner Landespolitik und erhielt für seine Ausbildungsprojekte Zuwendungen in Millionenhöhe. Die Ex-Senatorin beauftragte die Agentur des Unternehmers mit privaten Dienstleistungen, ohne die Kosten zu klären, was als Signal für die Annahme unentgeltlicher Leistungen gewertet wurde. Der Unternehmer wollte durch diese Leistungen seine Chancen auf einen Zuschlag für ein Pflegeprojekt erhöhen.

Eindruck der Käuflichkeit und Entscheidung des BGH

Das Landgericht ging zugunsten der Angeklagten davon aus, dass sie sich durch die unentgeltlichen Leistungen nicht beeinflussen lassen wollte. Dennoch verstärkte sie den Eindruck ihrer Käuflichkeit durch die Preisgabe von Verwaltungsinterna. Die umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten (Beschluss vom 17. Dezember 2025 – 5 StR 515/25).

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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