HASEPOST
 
HASEPOST

Bewerbungszeitraum für den Kunstpreis Osnabrück läuft noch bis zum 20. Oktober

Der Museums- und Kunstverein Osnabrück lobt zum fünften Mal den Kunstpreis Osnabrück aus. Der Bewerbungszeitraum hat bereits begonnen und läuft noch bis zum 20. Oktober 2023. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro dotiert, zusätzlich wird ein Förderpreis mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro vergeben. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die in der Stadt oder dem Landkreis Osnabrück wohnen oder tätig sind.

Zum Kunstpreis Osnabrück 2024 sind die Gattungen Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, Installation und visuelle Medien zur Bewerbung zugelassen. Detaillierte Informationen zum Kunstpreis Osnabrück, zur Jury, den Terminen und die detaillierten Teilnahmebedingen sind auf der Website zu finden.

Weiterentwicklung der Kunstszene

Aus allen Bewerbungen wählt die Jury die Finalistinnen und Finalisten für die Kunstpreis-Ausstellung im Kulturgeschichtlichen Museum aus. Die Ausstellung wird am 11. Februar 2024 eröffnet und läuft bis zum 26. Mai 2024. Der Termin der Preisverleihung wird noch bekannt gegeben. Der Kunstpreis Osnabrück wird mit großzügiger Unterstützung durch die Sievert Stiftung für Wissenschaft und Kultur durchgeführt. Er fördert die Weiterentwicklung der Kunstszene im Raum Osnabrück und trägt zur Stärkung der kulturellen Identität dieser Region bei. Im Fokus steht das aktuelle künstlerische Schaffen in Osnabrück und dem Landkreis.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion