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Startseite AktuellBewerbung noch bis zum 15. April: So ist es als Schöffin am Amtsgericht Osnabrück
AktuellOsnabrück

Bewerbung noch bis zum 15. April: So ist es als Schöffin am Amtsgericht Osnabrück

von Jasmin Schulte 21. März 2023
von Jasmin Schulte 21. März 2023
Symbolbild: Pohlmann
31

Bundesweit werden derzeit Schöffinnen und Schöffen an Amts- und Landgerichten gesucht. Doch was machen sie eigentlich und wie ist es so als Schöffin? Dagmar Bockholt arbeitet nun im vierten Jahr ehrenamtlich im Amtsgericht Osnabrück und könnte sich perspektivisch sogar vorstellen, sich noch einmal für das Ehrenamt zu bewerben. 

Allein in Osnabrück werden derzeit 324 ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht. Denn nur so kann auch wirklich eine Schöffenwahl stattfinden, an dessen Ende 114 Personen für das Amts- und Landgericht sowie 48 für Jugendstrafsachen als Schöffen tätig werden können. Sie wirken neben dem hauptamtlichen Richter oder der Richterin bei Urteilen mit. Vor etwa fünf Jahren hat sich die Osnabrückerin Dagmar Bockholt aufstellen lassen  – und musste zu Beginn einen langen Atem beweisen. „Nach meiner Bewerbung habe ich erst einmal lange Zeit nichts gehört und dachte schon, dass Ehrenamt hätte sich für mich erledigt“, erinnert sie sich. Dann kam nach langem Warten doch noch der freudige Brief. Direkt zu Beginn musste die heute 60-Jährige einen Eid leisten. „Ich schwöre, die Pflichten einer ehrenamtlichen Richterin getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des jeweiligen Bundeslandes und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“, heißt es dann – optional mit dem Zusatz „so wahr mir Gott helfe“.

Von Hehlerei bis Vergewaltigung

Rund um die Uhr das ganze Jahr für das Ehrenamt erreichbar sein? So ist es beim Schöffenamt tatsächlich nicht. „Ich bekomme immer eine Jahresübersicht über meine Gerichtstermine, an denen ich als Schöffin teilnehmen soll“, erklärt Bockholt das Prozedere. Jährlich arbeitet sie mit einem festen zweiten Schöffen im Tandem gemeinsam mit einem hauptamtlichen Richter oder einer Richterin. „Nach einem Jahr werden die Teams dann neu gemischt.“ Pro Jahr stehen für Bockholt etwa zehn Termine an, die sie sich grundsätzlich freihalten muss. Durchschnittlich haben ihre Prozesstermine etwa drei bis vier Stunden gedauert. Bockholt arbeitet eigentlich im psychologischen Bereich, konnte mit ihrer 30 Stunden-Stelle und flexiblen Arbeitszeiten die Termine gut in ihre Arbeitswoche integrieren.

Osnabrückerin Dagmar Bockhold ist seit 2019 als Schöffin am Amtsgericht Osnabrück eingesetzt. / Foto: Schulte

Osnabrückerin Dagmar Bockholt ist seit 2019 als Schöffin am Amtsgericht Osnabrück eingesetzt. / Foto: Schulte

Prozesse, bei denen sie als Schöffin mit hinter der Richterbank sitzt, seien inhaltlich ganz unterschiedlich. Das Themenspektrum reicht von Hehlerei über Betrug bis hin zu Häuslicher Gewalt und Vergewaltigung. Zwei Prozesse sind ihr dabei besonders in Erinnerung geblieben. In einem Fall ging es um den Vorwurf der Vergewaltigung. „Das hat mir davor eine schlaflose Nacht bereitet“, erzählt sie. Am Ende habe es sich dann aber doch anders dargestellt, als es zunächst auf dem Papier schien. Ein anderer Fall sei besonders medienwirksam verhandelt worden. Kamerateams und unzählige Reporter, das sei für sie eher eine Seltenheit.

Taten liegen oft länger zurück

Vorbereiten muss sie sich auf Verhandlungen inhaltlich kaum. „Ungefähr drei Wochen vorher bekomme ich für jeden Termin eine Ladung. Darin steht auch, worum es geht, welches Zeitfenster vorgesehen ist und wer beteiligt ist.“ Diese Ladung müsse dann von ihr bestätigt werden – nur Krankheit oder Verhinderung durch Reisen etc. entbinden Schöffen von ihrem Ehrenamt. „Überrascht hat mich, dass die Taten oft 1,5 bis 2 Jahre zurückliegen“, erzählt sie. „Dann sind Erinnerungslücken natürlich und manchmal schwer einzuschätzen.“
Tatsächlich könnten die beiden ehrenamtlichen Richter den hauptamtlichen Richter überstimmen. Der Tatbestand sei allerdings laut Bockholt einvernehmlich und wird dann gemeinsam im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bewertet. Der hauptamtliche Richter bringt dann die Begründung im letzten Schritt in eine formale Struktur.

Hilfreiche Eigenschaften für das Schöffenamt seien laut der Osnabrückerin die Bereitschaft, sich auf spezielle Situationen einzulassen, Offenheit und Aufmerksamkeit. Formal müssen Interessierte zum 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.

Urteile bedeuten auch Chancen

„Ganz besonders spannend fand ich in meiner bisherigen Zeit, dass wir auch die Chance hatten, eine Strafanstalt zu besichtigen“, erzählt sie. Bei den Prozessen, bei denen sie selbst als Schöffin beteiligt war, kam es allerdings nur in einem Fall zu einer Gefängnisstrafe. Oftmals seien es Geld- oder Bewährungsstrafen. „Und auch eine Bewährungsstrafe ist eine lange Zeit, in der sich die Personen in jeder Hinsicht sehr vorbildlich verhalten müssen“, erklärt die Schöffin. „Eigentlich geht es ja auch darum, Menschen noch einmal eine Chance zu geben.“ Und eine monatliche Geldstrafe „trifft auch“ und erinnere an die Tat.

Für Bockholt stehen 2023 noch gut acht Termine an. Ob sie sich erneut für das Schöffenamt aufstellen wird, ließ sie im Gespräch mit unserer Redaktion noch offen. Sie könne sich perspektivisch allerdings eine zweite Amtszeit vorstellen. Weitere Infos zum Schöffenamt gibt es hier. Bewerbungen sind noch bis zum 15. April möglich.

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Jasmin Schulte

Jasmin Schulte begann im März 2018 als Redakteurin für die Hasepost. Nach ihrem Studium der Germanistik und der Politikwissenschaft an der Universität Vechta absolvierte sie ein Volontariat bei der Hochschule Osnabrück. Weitere Stationen führten sie zu Tätigkeiten bei einer lokalen Werbeagentur und einem anderen Osnabrücker Verlag. Seit März 2022 ist Jasmin Schulte zurück bei der HASEPOST und leitet nun unsere Redaktion. Privat ist Jasmin Schulte als Übungsleiterin tätig, bloggt über Literatur und arbeitet an ihrem ersten eigenen Roman.

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