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Startseite AktuellNach Unfall die Polizei rufen: Lobenswert – Dabei betrunken sein: Dumm gelaufen!
AktuellArchivPolizei

Nach Unfall die Polizei rufen: Lobenswert – Dabei betrunken sein: Dumm gelaufen!

von Pressestelle Polizei 5. Mai 2016
von Pressestelle Polizei 5. Mai 2016
HASEPOST Redaktion
20

„Dumm gelaufen!“

So kommentiert die Polizeiinspektion Osnabrück eine Meldung über eine an sich vorbildlich abgelaufene Unfallmeldung.

Am Mittwochabend, gegen 19.20 Uhr, wurden Polizeibeamte zu einem Unfall in der obersten Parkebene der Nikolai Tiefgarage in der Hakenstraße gerufen.
Dort hatte eine ältere Dame (81) beim Ausfahren aus einer Parklücke ein anderes Auto beschädigt. Da der andere Beteiligte nicht anwesend war, hatte die Frau die Polizei angerufen, um den Vorfall mitzuteilen. Lobenswert!

Die Dame hatte wohl ein Likörchen zu viel

Als die Beamten zur Unfallaufnahme erschienen, stellten sie fest, dass die Rentnerin alkoholisiert war. Bei einem durchgeführten Test hatte sie einen Alkoholwert von über 1,4 Promille. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt, das Autofahren wurde ihr untersagt.
Den bei dem Unfall entstandenen Schaden schätzt die Polizei auf etwa 3.000 Euro.

 

Symbolbild lizensiert: © Luckynick | Dreamstime.com

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Pressestelle Polizei

Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

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