Die Polizei warnt aktuell vor einer Betrugsmasche, bei der Haustürgeschäfte angeboten werden. Die Täter geben sich als Handwerker aus, bieten spontane Dienstleistungen wie Dach- oder Pflasterarbeiten an und drängen die Opfer oft zu überteuerten Verträgen. In vielen Fällen wird die Arbeit entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität durchgeführt. Zudem versuchen die Betrüger, ihre Opfer zum Abschluss von Abonnements oder zu Spenden zu drängen, indem sie sich als seriöse Firmenmitarbeiter ausgeben. Das Hauptziel ist jedoch immer dasselbe: eine Unterschrift unter einem Vertrag, in dem unverhältnismäßig hohe Summen für die Leistungen festgehalten sind.
Aktueller Fall aus Hasbergen
Ein aktueller Fall in Hasbergen zeigt, wie perfide die Betrüger vorgehen: Ein
älteres Ehepaar wurde Opfer einer Scheinfirma aus Bramsche. Anfang September
nahmen die Hausbesitzer über eine Zeitungsanzeige Kontakt zu der vermeintlich
seriösen Firma auf, die Garten- und Fassadenarbeiten anbot. Nach einem ersten
Gespräch wurde ein Termin vereinbart, um den Umfang der Arbeiten zu besprechen.
Doch die Summe, die anschließend für die Reinigungsarbeiten an Fassade, Steinen,
Treppen und Dach in einem Vertrag festgehalten wurde, stand in keinem Verhältnis
zur Leistung.
Geld bar übergeben
Mehrere Geldbeträge wurden vor Ort in bar übergeben, bei der letzten
vereinbarten Geldübergabe griffen zwischenzeitlich durch das Ehepaar informierte
Beamte ein, kontrollierten die vermeintlichen Handwerker und durchsuchten im
Anschluss die Geschäftsräume der Scheinfirma in Bramsche. Dabei stellte sich
heraus, dass lediglich ein Briefkasten und ein leerer Schreibtisch in einem
Bürogebäude angemietet waren. Auch zwei Wohnanschriften in Nordrhein-Westfalen
sowie das Fahrzeug der Betrüger wurden durchsucht. Neben dem Betrug wurde zudem
festgestellt, dass die Täter Eigentumsgegenstände des Ehepaares entwendet
hatten. Die Polizei ermittelt nun wegen Betrugs und Diebstahls.
Die Polizei rät: So schützen Sie sich vor unseriösen Haustürgeschäften
– Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie keine Spontankäufe.
– Bezahlen Sie nichts in bar.
– Lassen Sie unaufgefordert kommende “Vertreter” oder “Verkäufer”
nur in Ihre Wohnung, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass es
sich um eine seriöse Geschäftsperson handelt, etwa aufgrund von
persönlichen Empfehlungen durch Freunde oder Bekannte und
Vorzeigen des Gewerbescheins.
– Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten
haben.
– Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht
verwirren oder unter Druck setzen.
– Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden
haben.
– Unterschriften sind nie “reine Formsache”.
– Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie
unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches
Rechtsgeschäft ab.
– Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die
Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert
gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
– Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und
Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
– Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft
zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen
Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen
nach Vertragsabschluss an den Verkäufer oder die Verkäuferin.
– Holen Sie sich bei teuren Dienstleistungen mehrere Angebote ein.