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Betrüger erbeuten 5.000 Euro: Verbraucherzentrale warnt auch in Osnabrück vor Quishing

Kleidung, Spielzeug, Medien- oder Elektronikartikel: Über Kleinanzeigen kann Gebrauchtes schnell und einfach weiterverkauft werden. Das ist nachhaltig und bessert den eigenen Kontostand auf. Es sei denn, Kriminelle nutzen das gleichnamige Portal, um Kreditkartendaten abzugreifen – wie im Fall einer Verbraucherin aus Niedersachsen. Statt den vereinbarten Kaufpreis für eine Laptoptasche zu erhalten, werden 5.000 Euro von ihrem Konto abgebucht. Die Verbraucherzentrale, die auch am Kamp in Osnabrück eine Beratungsstelle hat, gibt Tipps, wie sich Betrugsversuche auf Kleinanzeigenportalen erkennen lassen.

Zunahme von Betrug mittels QR-Code

„Leider nimmt Quishing, also Betrug mithilfe von QR-Codes, weiter zu. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher auf nachgebaute Websites zu locken, um Daten und Geld abzugreifen“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. So auch im vorliegenden Fall: Eine Verbraucherin hat eine Laptoptasche auf kleinanzeigen.de zum Verkauf angeboten. Ein Interessent kontaktiert sie über die Chat-Funktion des Portals und gibt vor, das Produkt kaufen zu wollen. Er sendet das Foto einer angeblichen Zahlungsbestätigung zusammen mit einem QR-Code. Um die „Sicher bezahlen“-Funktion einzurichten, soll die Verkäuferin den Code scannen und den Anweisungen folgen. Sie bemerkt nicht, dass sie auf eine externe Website gelangt und gibt ihre Kreditkartendaten ein. Während sie auf die Bestätigung wartet, buchen die Betrüger in mehreren Transaktionen insgesamt 5.000 Euro von ihrem Konto ab.

Webadresse nach Auslesen eines QR-Codes überprüfen

„Die im Kleinanzeigenportal hinterlegte Option ‚Sicher bezahlen‘ ist eigentlich die beste Wahl, um Betrug zu vermeiden“, erklärt Bartsch. Besonders perfide ist es jedoch, wenn – wie im vorliegenden Fall – die Bezahlmethode nachgeahmt und missbraucht wird. „Um sich davor zu schützen, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vorab über das Einrichten und den genauen Ablauf des sicheren Bezahlens informieren“, rät Bartsch, und ergänzt: „Wird davon abgewichen, sollten Betroffene hellhörig werden und keinesfalls persönliche Daten übermitteln.“ Websites, auf die per Link oder QR-Code geleitet wird, sind oft sehr gut gemacht. Mitunter werden auch vorhandene Seiten originalgetreu nachgebaut. „Nach dem Scannen eines QR-Codes oder Klicken eines Links sollte daher immer auf die Internetadresse geachtet werden“, so Bartsch. Bestehen Zweifel, kann eine Nachfrage beim vermeintlichen Anbieter sinnvoll sein.

Wer auf einen Betrugsversuch hereingefallen ist, sollte sich umgehend an die eigene Bank wenden und versuchen, die Buchungen zu stoppen. Zudem sollte Strafanzeige gestellt und der Account bei der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Weitere Informationen zu Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen sind auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen zusammengefasst.

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