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Berliner Senat: „Letzte Generation“ keine kriminelle Vereinigung, betont Wichtigkeit der Einordnung

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Keine kriminelle Vereinigung: Berliner Justizsenatorin äußert sich zur „Letzten Generation“. 
Auch wenn die Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“ immer wieder Straßen in Berlin blockiert und im April sogar die Parole ausgegeben hatte, die Hauptstadt „lahmzulegen“, kann man diese Gruppe nicht als sogenannte kriminelle Vereinigung einstufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Prüfung, die von der neuen Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos).

Kritik an Brandenburger Justiz

Wie die „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet, geht dieser interne Vermerk, der 30 Seiten umfasst, sogar noch weiter. Die Berliner Regierungsbeamten üben darin deutlich Kritik an der Justiz im benachbarten Brandenburg. Diese geht schärfer gegen die „Letzte Generation“ vor und spricht von einer kriminellen Vereinigung, so wie es inzwischen auch die Generalstaatsanwaltschaft München tut. Das sei rechtlich eigentlich kaum haltbar, kritisieren die Berliner Fachleute nun.

Definition einer „kriminellen Vereinigung“

Es sei „nicht überzeugend“. In dem Vermerk, der das Datum von Dienstag trägt, wird zunächst festgestellt, dass die Definition einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs denkbar offen formuliert sei. Deshalb könnte sie theoretisch auch eine Protestgruppe erfassen, die nur relativ geringe Straftaten begehe. „Nach herrschender Meinung und dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ist der Tatbestand jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Norm auf solche Vereinigungen zu begrenzen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“, heißt es in dem Vermerk weiter.

Keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Als Beispiele werden „Rauschgifthändlerringe“ genannt – oder auch gewalttätige Neonazigruppen wie „Sturm 34“. Die „Letzte Generation“ passe nicht in diese Reihe.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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