Nach dem Eklat um antisemitische Äußerungen bei der Berlinale hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht. Das Strafrecht sei gut aufgestellt, um antisemitische Äußerungen zu ahnden, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
Die Verwendung der Parole „Free Palestine – From the River to the Sea“ könne etwa als Billigung der im Rahmen der Angriffe der Hamas im Oktober 2023 in Israel begangenen Tötungsdelikte verstanden werden. „Eine Belohnung und Billigung von Straftaten ist strafbar“, so der Minister.
Wer Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreite oder Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wie der Hamas verwende, mache sich ebenfalls strafbar.
„Die Berlinale hat an diesem Wochenende schweren Schaden genommen, weil dort Antisemitismus viel zu unwidersprochen geblieben ist“, erklärte Buschmann. Die strafrechtliche Beurteilung der Vorfälle sei Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Das politische Urteil aber sei für ihn klar. „Antisemitismus ist unerträglich – seit dem 7. Oktober mehr denn je.“
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