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Startseite Deutschland & die WeltBerlin plant erstes Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnraum
Deutschland & die Welt

Berlin plant erstes Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnraum

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. Juli 2025
Werbung für Enteignung der Deutschen Wohnen (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für Deutschlands erstes Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt. Kernziel ist die Sicherstellung öffentlicher Bedarfe wie Wohnen sowie die Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme. Das Gesetz reagiert auf den erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ und basiert auf Artikel 15 des Grundgesetzes.

Gesetzesentwurf zur Sicherung öffentlicher Bedarfe

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Gesetzesentwurf für das bundesweit erste Vergesellschaftungsgesetz ausgearbeitet. Laut Informationen des „Spiegel“ soll das Gesetz der „unmittelbaren Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge“ dienen. Betroffen seien Bereiche wie das Wohnen sowie die Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme.

Der Entwurf entstand nach einer Einigung auf Eckpunkte durch die Fraktionsvorstände von CDU und SPD Ende Juni. Die Initiative ist eine direkte Antwort auf den erfolgreichen Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ und stützt sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes.

Unterschiedliche Positionen in der Koalition

SPD-Fraktionschef Raed Saleh erläuterte: „Die Vergesellschaftung ermöglicht den Bundesländern eine soziale Marktregulierung, auch ohne Enteignung“, wie der „Spiegel“ berichtete. Berlin könne damit beispielsweise die Gewinnmaximierung oder marktorientiertes Verhalten beschränken. Raed Saleh führte aus: „So könnte das Land allen Vermietern für fünf Jahre einen Preisdeckel vorschreiben.“ Weiter betonte er: „Das Rahmengesetz bietet dafür eine Grundlage, sodass wir keine Öffnungsklausel des Bundes mehr benötigen.“

Die CDU-Fraktion vertritt eine abweichende Auffassung. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner sagte laut „Spiegel“: „Das neue Gesetz soll einen gesetzlichen Rahmen schaffen, es ist nicht für einen Mietendeckel gedacht.“ Er fügte hinzu: „Den wird es mit der CDU nicht geben.“

Hintergrund und finanzielle Auswirkungen

Vor vier Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel der damaligen Berliner Regierung mangels Gesetzgebungskompetenz für verfassungswidrig erklärt. Die Koalition ist sich darüber einig, dass das Land mit dem Vergesellschaftungsgesetz Geld sparen könnte. Obwohl die Wirkung einer Enteignung nahekomme, „ermöglicht die Vergesellschaftung solche Maßnahmen bei viel geringerer Entschädigung“, so Raed Saleh gegenüber dem „Spiegel“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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