Die Bundesregierung hat den Beschluss des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen mit deutlichen Worten kritisiert. Regierungssprecher Stefan Kornelius verwies dabei auf die grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe in der deutschen Politik und äußerte besondere Sorge über die mögliche einseitige Anwendung des Gesetzes auf Palästinenser. Das neue Gesetz könne zudem nicht rückwirkend auf die Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 beteiligt waren.
Bundesregierung reagiert mit „großer Sorge“
Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am Dienstag, die Bundesregierung beobachte den am Vortag gefassten Beschluss der Knesset mit erheblichen Vorbehalten. „Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge“, sagte Kornelius laut Bundesregierung.
Zum einen verwies Kornelius darauf, dass die Ablehnung der Todesstrafe ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik sei. Zum anderen hob er hervor, dass sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem israelischen Beschluss besondere Problemstellungen ergäben.
Sorge vor einseitiger Anwendung des Gesetzes
Kornelius betonte, die Bundesregierung sei „zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde“. „Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen“, so Kornelius.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, der de facto nur Palästinenser betrifft, kann vor zivilen Gerichten in Israel eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden.
Keine rückwirkende Anwendung auf Hamas-Terroristen
Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz jedoch nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 beteiligt waren.
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