Der Antidiskriminierungsverband Deutschland fordert eine Reform des Anti-Diskriminierungsgesetzes (AGG) mit höheren Entschädigungszahlungen und einem Verbandsklagerecht, um Diskriminierung effektiver entgegenzuwirken.
Forderung nach Reform des Anti-Diskriminierungsgesetzes
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – “17 Jahre Praxis der Antidiskriminierungsberatungsstellen haben gezeigt, dass das AGG in vielen Fällen wirkungslos ist”, sagte die Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland, Eva Andrades, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Sie erklärte, dass das Gesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, nicht jeden in allen Lebensbereichen vor Diskriminierung schütze. “Betroffene von Diskriminierung erleben hohe Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte und stehen am Ende oft alleine mit dem Erlebten und den negativen Konsequenzen da.”
Erweiterung des Schutzbereichs und Einführung kollektiver Rechtsdurchsetzung
Eine umfassende Reform des Gesetzes mit einer Ausweitung des Schutzbereichs sei daher nötig. Andrades fordert unter anderem die Erweiterung des Katalogs der Merkmale, die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf staatliches Handeln und die Einführung kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten. “Ein Verbandsklagerecht hätte die positive Folge, dass Betroffene das finanzielle und emotionale Risiko der Gerichtsverfahren nicht mehr allein durchstehen müssten. Zudem könnte dadurch gegen Diskriminierung unabhängig vom Einzelfall vorgegangen werden.”, erläuterte sie.
Höhere Entschädigungszahlungen und Senkung der Hürden für den Diskriminierungsnachweis
Andrades plädierte zudem für höhere Entschädigungszahlungen. “Entschädigungen sollten abschreckend gestaltet werden, damit Diskriminierung – im wahrsten Sinne des Wortes- nicht einfach in Kauf genommen wird”, sagte sie. Sie betonte auch, dass für Betroffene die Hürden für den Diskriminierungsnachweis gesenkt werden müssten.