Insgesamt 28 Mitgliedsstaaten zählen mittlerweile zur Europäischen Union. Innerhalb dieser Länder gibt es teilweise große Unterschiede, sei es bezogen auf Einkommen, Steuern oder die Währung. Zudem finden sich auch oft auf Gesetzesebene große Differenzen. Im Folgenden ein paar Beispiele für unterschiedliche Rechte von EU-Bürgern aus unterschiedlichen Ländern.
Schwangerschaftsabbrüche
Noch immer ein Tabuthema stellen Schwangerschaftsabbrüche dar. Ein generelles Recht auf Abtreibungen gibt es innerhalb der EU nicht. In Malta beispielsweise ist ein Schwangerschaftsabbruch noch immer verboten. Andere Länder, beispielsweise Irland ermöglichen eine Abtreibung nur dann, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft in Gefahr ist. Dort wo Abtreibungen rechtlich erlaubt sind, sind sie oft nur schwer zugänglich, etwa in Italien. Ungarn und Rumänien wiederum planen eine Gesetzesänderung, die einem Fötus ein Lebensrecht zusprechen, was dementsprechende Auswirkungen auf einen Schwangerschaftsabbruch haben wird.
Online-Glücksspiel
Die EU erlaubt Online-Glücksspiel prinzipiell, Länder müssen allerdings Auflagen einhalten und diese Auflagen kontrollieren. Während Malta beispielsweise als eine Art Oase für Online-Glücksspiel gilt, war es in Deutschland bislang ausschließlich möglich an entsprechenden Angeboten teilzunehmen, wenn man einen festen Wohnsitz in Schleswig-Holstein nachweisen konnte. Mit einer neuen Gesetzesnovelle soll dies noch in diesem Jahr geändert werden und der Glücksspielmarkt so für alle Bundesländer vereinheitlicht werden.
Umgang mit Cannabis
Zwar gelten die Niederlande als Paradies für Cannabis-Liebhaber, dennoch ist der Konsum rechtlich gesehen nicht legal. Seit 1976 werden weiche Drogen in den Niederlanden allerdings geduldet (siehe hier). In Deutschland hingegen kann Cannabis ausschließlich von Schwerkranken legal erworben werden, bis sie dies dürfen, müssen sie allerdings einen langwierigen Prozess durchlaufen. Zudem gehen die einzelnen Bundesländer unterschiedlich mit entsprechenden Verstößen um, in Bayern beispielsweise ist es durchaus möglich, dass selbst der Besitz kleiner Mengen schwer geahndet wird.
Verjährungen von Straftaten
Nicht immer sind es große Themen, die zu Konflikten führen. Ein Beispiel für die teils komplexen Zusammenhänge zwischen EU-Recht und nationalem Recht sind etwa die jeweiligen Bestimmungen zur Verjährung von Straftaten. In einem konkreten Fall ging es darum, dass das italienische Recht es ermöglicht, dass schwerer Mehrwertsteuerbetrug für die Beschuldigten faktisch straffrei ausgehen können. Gerade in juristischen Graubereichen gibt es oftmals große Unterschiede zwischen den EU-Bestimmungen und nationalen Gesetzen.
EU-Wahl
Selbst bei der EU-Wahl haben die Stimmen von Bürgern aus unterschiedlichen EU-Ländern nicht das gleiche Gewicht, Unterschiede gibt es hier in zahlreichen Bereichen. Während in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten das Mindestalter der Wähler bei 18 Jahren liegt, dürfen Österreicher beispielsweise schon ab 16 ihre Stimme abgeben. Auch beim Mindestalter der Kandidaten existieren Unterschiede, in manchen Ländern können sich Kandidaten ab 18 Jahren wählen lassen, in anderen sind es 21, 23 oder gar 25 Jahre.
Grundsätzlich steht das Recht der Europäischen Union über dem jeweiligen nationalen Recht einzelner Mitgliedsstaaten. Dennoch ist die EU an sich kein Staat und muss daher die nationale Identität der Mitgliedsstaaten achten. Dieser Widerspruch ist ein grundlegendes Problem, welches immer wieder zu Konflikten führt. Es bleibt abzuwarten, ob die Gesetzeslage innerhalb der EU zukünftig einheitlicher wird, oder ob nationale Interessen versuchen werden ihre Souveränität zu wahren.