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Startseite AktuellBeliebte Automaten bei Kirmes-Veranstaltungen in Georgsmarienhütte wieder erlaubt
AktuellLandkreis Osnabrück

Beliebte Automaten bei Kirmes-Veranstaltungen in Georgsmarienhütte wieder erlaubt

von PM 5. Juli 2025
von PM 5. Juli 2025
Greif- und Schneidautomaten am Kloster Klipp. / Foto: Stadt Georgsmarienhütte
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Greif- und Schneidautomaten sind bei Kirmes-Veranstaltungen in Georgsmarienhütte wieder erlaubt. Bereits in seiner Sitzung im Mai hatte der Rat der Stadt Georgsmarienhütte die für die Erlaubnis erforderliche Änderung der städtischen Satzung für Volksfeste und Jahrmärkte einstimmig beschlossen. Nach vorheriger Kritik des Schaustellerverbandes an der Satzungsänderung, die zu dem zwischenzeitlichen Verbot geführt hatte, war allerdings auch schon zuvor zwischen Stadt und den Kirmes-Beschickern eine einvernehmliche Lösung gefunden worden.

Zum Schutz von Kindern

Zum 1. Januar dieses Jahres hatte der Rat einstimmig eine Änderung der städtischen Satzungn für Volksfeste und Jahrmärkte auf den Weg gebracht. Eine der Änderungen: Auf den vier Märkten „Hüttenmarkt“, „Kloster Klipp“, „Holzhauser Kirmes“ und „Oeseder Kirmes“ sollten die dort häufig anzutreffenden Greif- und Schneidautomaten satzungsgemäß nicht mehr aufgestellt werden dürfen. Hintergrund des Verbots waren insbesondere Bedenken hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes, da die genannten Geräte aufgrund ihrer Funktionsweise häufig ohne entsprechenden Gewinn verlassen werden und so einen glücksspielähnlichen Charakter aufweisen können.

Schausteller sehen Kirmes-Vielfalt in Gefahr

Die Änderung der Märktesatzung war nach Bekanntwerden bei den Schaustellern und
Betreibern der Greif- und Schneidautomaten auf Kritik gestoßen. Gerade auf kleineren
Kirmes-Veranstaltungen seien die Automaten für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlich, um beispielsweise in den Abendstunden Einnahmen zu erzielen, wenn das begleitende
Kinderfahrgeschäft bereits geschlossen habe. Nur durch die Mischung der Angebotsstruktur,
zu der eben auch die Automaten gehören würden, seien die Kirmessen nach Angaben des
Schaustellerverbandes wirtschaftlich zu beschicken und damit insgesamt weiterhin attraktiv zu halten. Ebenso seien bei den Automaten alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und die Geräte würden einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden. Diese Argumente sind seitens des Schaustellerverbandes auch noch einmal den politischen Vertreterinnen und Vertretern im zuständigen Fachausschuss vorgetragen worden.

Greifautomaten kehren in reduzierter Zahl zurück

Aber auch schon zuvor hatten sich Verwaltung und Schausteller auf einen Kompromiss
verständigt. Bei einem Gespräch hatten beide Seiten Verständnis für die Sichtweisen beziehungsweise Standpunkte signalisiert und vereinbart, die Greif- und Schneidautomaten wieder zuzulassen, die Anzahl der Geräte aber auf ein für das Gesamtbild der Kirmes-Veranstaltungen verträgliches Maß zu reduzieren. Diesem Vorschlag ist der Rat nun mit der erneuten Änderung der Satzung gefolgt und bei den ersten Veranstaltungen wie dem Hüttenmarkt und der Kloster Klipp habe die erzielte Verständigung auch gut funktioniert: „Im Vergleich zu den Vorjahren war die Anzahl der Automaten auf beiden Veranstaltungen deutlich geringer, sodass wir an dieser Stelle eine für beide Seiten tragfähige wie konstruktive Lösung gefunden haben“, so die bei der Stadt Georgsmarienhütte zuständige Fachbereichsleiterin Verena Schnalle.

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