Ob es dem beginnenden Sommerloch geschuldet ist oder dem Wunsch, sich bei dem aktuellen Sommerwetter nach außen hin auch ein wenig fahrradfreundlicher zu präsentieren?
Auf Wunsch von CDU und BOB sollen sich die Ratsmitglieder bei ihrer letzten Ratssitzung vor der Sommerpause mit einem Thema beschäftigen, für das es keine bundesgesetzliche Grundlage gibt und das inhaltlich bereits vor zwei Jahren durchgekaut wurde – auch damals schon ohne greifbares Ergebnis für die Stadt Osnabrück.
Obwohl also bereits 2016 von der damaligen Zusammensetzung des Stadtrates festgestellt wurde, dass es keine gesetzliche Grundlage und Möglichkeit gibt, einen “grünen Abbiegepfeil” speziell für Fahrradfahrer einzuführen – weshalb es bei einem Appell an den Deutschen Städtetag sowie das Verkehrsministerium blieb – soll die inzwischen ein wenig abgehangene Idee erneut die Tagesordnung belasten.
Dabei wird in dem betreffenden Antrag auch gar nicht erst versucht zu verschleiern, dass eine Umsetzung nach derzeitiger Rechtslage überhaupt nicht möglich ist, noch dass die Verkehrsgesetzgebung nicht in Verantwortung des Kommunalparlaments fällt.
Warum so ein Antrag trotzdem gestellt wird, fragt sich Hasepost-Herausgeber Heiko Pohlmann.
StVO verbietet Sonderregelung für Radfahrer
In dem Antrag, der bei den überwiegend “pedalophil” veranlagten Ratsmitgliedern aller Parteien mit Sicherheit für Zustimmung und ausschweifende Tiraden gegen den motorisierten Individualverkehr sorgen wird, soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, ob denn wohl die Möglichkeit bestehen würde, den Grünpfeil als Verkehrszeichen speziell für Fahrradfahrer in Osnabrück einzuführen und gezielt an geeigneten Stellen im städtischen Straßenverkehr einzusetzen.
Die Ergebnisse dieser Prüfung, deren Ausgang beim Blick in die Straßenverkehrsordnung bereits absehbar ist, sollen in Folge dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorgestellt werden.
Antragsteller weisen selbst auf Unmöglichkeit hin
Kurios bei dem Antrag ist auch, dass in der Begründung für die Beauftragung der Verwaltung von den Antragstellern selbst darauf hingewiesen wird, dass die in Deutschland gültige Straßenverkehrsordnung (STVO) bislang nur den Grünpfeil nach § 37 Abs. 2 für alle Fahrzeuge kennt – ohne spezielle Ausnahme nur für Fahrräder.
Zwar gibt es Ausnahmen in den Niederlanden oder Frankreich, wie CDU und BOB feststellen, doch ein Anschluss des Stadtgebiets der Stadt Osnabrück an die benachbarten Niederlande oder das ein wenig weiter entfernte Frankreich, erscheint jedoch unpraktisch bis unmöglich. Anders wäre allerdings wohl kaum eine Gesetzeslage herbeizuführen, die für Osnabrück eine andere Straßenverkehrsordnung mit sich brächte. Aber vielleicht findet die Verwaltung ja eine Möglichkeit, die in ihrem Kompetenzbereich liegt?
So heißt es wohl bereits bei der kommenden Ratssitzung am 12. Juni: “Freie fahrt ins Sommerloch” (in diesem Jahr auf zwei Rädern)!