Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat Zweifel an der geforderten Zurückweisung von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen geäußert. Sie verweist auf das geltende Asylrecht und kritisiert Vorschläge, eine nationale Notlage auszurufen.
Zweifel an der Zurückweisung von Flüchtlingen
Daniela Behrens (SPD), die niedersächsische Innenministerin, äußerte Skepsis hinsichtlich der von der Union geforderten Zurückweisung von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen. „Wir haben ein Asylrecht in Deutschland, wir haben ein europäisches Asylrecht, an das wir uns halten müssen“, sagte sie gegenüber dem TV-Sender „Welt“. Dabei betonte sie, dass sowohl das Bundesinnenministerium als auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags der Meinung seien, „dass es nicht mit europäischem Recht vereinbar ist“.
Ablehnung der Ausnahmeregelung durch Notlage
Des Weiteren lehnte sie den Vorschlag von CDU-Chef Friedrich Merz ab, eine nationale Notlage zu erklären, um eine Ausnahmeregelung des EU-Rechts zu nutzen. „Ich sehe jetzt auch keine Notlage, wie die Union es sieht“, erklärte Behrens. Sie gab allerdings zu bedenken, dass eine Rückweisung von Flüchtlingen ohne Asylanspruch an der Grenze nur dann infrage komme, wenn die Prüfung der Vorschläge der Union eine „rechtsstaatlich sichere Möglichkeit“ ergebe.
Kritik an der Diskussion um die Dublin-Regeln
Behrens kritisierte die Diskussion, Deutschland solle sich nicht mehr an die Dublin-Regeln halten, da andere EU-Staaten dies auch nicht tun würden, als „Nebelkerzen und eine seltsame Debatte“. Sie räumte ein, dass Deutschland durch die Migration an Grenzen komme. Die entscheidende Frage sei jedoch, „wie wir diejenigen, die in Deutschland sind, die ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen haben, die kein Asyl bekommen haben, wie wir die auch wieder zurückführen.“
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