Die Sicherheitsbehörden stehen in der Kritik, nachdem bekannt wurde, dass der Attentäter von Magdeburg, Taleb A., bereits vor der Tat mehrfach auffällig war. Trotz verschiedener Hinweise und Ermittlungen in mehreren Bundesländern galt der Mann bis zuletzt als nicht akut gefährlich.
Bekannte Auffälligkeiten
Taleb A. war den Behörden bereits vor dem Anschlag in Magdeburg als auffälliger und psychisch auffälliger Vielschreiber bekannt. Wie die „Welt“ berichtet, basierend auf einer Telefonschaltkonferenz zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKA), war Taleb A. dem BKA seit geraumer Zeit bekannt. Trotz Überprüfungen auf Gefährdungssachverhalte wurden im vergangenen Jahr keine konkreten Gefährdungen erkannt. In einer Gefährdungsbeurteilung hieß es damals, von ihm gehe „keine konkrete Gefahr“ aus. Das BKA gehe weiterhin von einem „allein handelnden Täter ohne explizit islamistisches Motiv“ aus.
Ermittlungsverfahren in mehreren Bundesländern
Vor dem Anschlag lief gegen Taleb A. bereits eine Reihe von Ermittlungsverfahren wegen „Bedrohung, Verleumdung und Sexualstraftaten“ in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Die „Welt“ berichtet, bei der Telefonschaltkonferenz sei der Eindruck eines psychisch auffälligen Vielschreibers entstanden.
Unbeantwortete Warnungen
Ein Bericht des MDR hebt Mängel im Umgang mit Hinweisen zu Taleb A. hervor. Die Polizei Sachsen-Anhalt soll bereits im September 2023 einen Hinweis auf Taleb A. erhalten, jedoch nicht reagiert haben. Dieser Hinweis stammte von der gleichen Person, die zuvor das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die Polizei Berlin kontaktiert hatte. Beide Behörden erklärten sich für nicht zuständig und verwiesen die Hinweisgeberin schließlich an die Polizei Magdeburg, von der es jedoch keine Rückmeldung gab. Die Polizei Magdeburg lehnte es ab, sich dazu zu äußern und verwies auf laufende Ermittlungen, wie dem MDR mitgeteilt wurde.
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