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Startseite Deutschland & die WeltBehörden erkennen Hunderte Corona-Impfschäden offiziell an
Deutschland & die Welt

Behörden erkennen Hunderte Corona-Impfschäden offiziell an

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. April 2025
Impfzentrum (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Deutsche Behörden haben bis Anfang April in knapp 600 Fällen Impfschäden infolge einer Corona-Impfung dauerhaft anerkannt. Das ergab eine Recherche der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) bei den Versorgungsämtern der Bundesländer. Die Anerkennungsquote liegt damit bei 6,2 Prozent – mehr als 14.000 Anträge wurden insgesamt gestellt. Noch mehr als 2.000 Widerspruchsverfahren sind bundesweit anhängig.

Anzahl der anerkannten Impfschäden bleibt gering

Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) haben deutsche Behörden bis Anfang April in mindestens 573 Fällen dauerhafte Schäden infolge einer Corona-Impfung als Impfschaden anerkannt. Die Zahlen basieren auf einer Umfrage der Zeitung bei den Versorgungsämtern der Bundesländer, die für die Erfassung und Bewertung solcher Fälle zuständig sind. Die meisten der mehr als 14.000 eingegangenen Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens nach einer Corona-Impfung wurden abgelehnt, wie die FAZ berichtet.

Definition und Voraussetzungen für einen Impfschaden

Das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert einen Impfschaden als eine „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge“ eines gesundheitlichen Schadens durch eine Impfung. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die gesundheitliche Schädigung mindestens sechs Monate lang andauert. In der Regel erfolgt die Bestätigung eines Impfschadens durch ein medizinisches Gutachten. Zudem spielt eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine maßgebliche Rolle bei der Bewertung – diese lag für die Corona-Impfungen vor.

Mehr als 2.000 laufende Widerspruchsverfahren

Wie die Bundesländer gegenüber der FAZ mitteilten, sind aktuell bundesweit noch mehr als 2.000 Widerspruchsverfahren gegen abgelehnte Anträge anhängig. Die Anerkennungsquote der gestellten Anträge beläuft sich demnach auf 6,2 Prozent. Die Versorgungsämter der Länder erfassen und prüfen die Anträge auf Grundlage der vom RKI und der STIKO aufgestellten Kriterien.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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