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Behindertenvereine äußern Empörung über Höckes kontroverse Bemerkungen

Die Aussagen von Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD Thüringen, gegen Inklusion haben scharfe Kritik von der Lebenshilfe, der Aktion Mensch und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hervorgerufen.

Scharfe Kritik an Höckes Äußerungen

Marburg (dts Nachrichtenagentur) – Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der gemeinnützigen Bundesvereinigung Lebenshilfe, äußerte sich entsetzt zu Höckes Auslassungen im MDR-Sommerinterview: „Wir sind entsetzt über die Auslassungen von Herrn Höcke zum Thema Inklusion“. Sie bezeichnete das Infragestellen dieses Rechts als Tabubruch und Skandal. „Angesichts dieser menschenfeindlichen Haltung können wir nur ahnen, wie Herr Höcke mit Menschen mit Behinderung umgehen möchte“, so die ehemalige Bundesgesundheitsministerin (SPD).

Inklusion als Menschenrecht

Auch Christina Marx, Bereichsleiterin für Kommunikation der „Aktion Mensch“, betonte gegenüber dem Nachrichtenmagazin die Bedeutung von Inklusion: „Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie abzuschaffen ist ein Angriff auf die Menschenwürde.“ Marx verwies darauf, dass gemeinsames Aufwachsen und Lernen von Anfang an zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung befähigt, was eine zukunftsorientierte Gesellschaft aktuell mehr denn je benötige.

Keine Ausgrenzung und Selektion

Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), bekräftigte den Anspruch auf inklusive Bildung: „Jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Recht inklusiv – also an einer Regelschule – unterrichtet zu werden“. Sie betonte, dass die GEW sich „gegen jegliche Ausgrenzung und Selektion“ wende. Es wird daran erinnert, dass Deutschland 2009 die Uno-Behindertenrechtskonvention ratifizierte und sich damit zum Recht auf gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen bekannt hat.

Höckes Gruppierung und Verfassungsschutz

Zur Information: Björn Höcke hat 2015 die AfD-Gruppierung „Der Flügel“ gegründet, die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuft wird.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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