(Symbolbild) Zoll
45 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück kontrollierten Anfang August mehrere Hotels, Pensionen und Gasthöfe in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz. Bei 167 befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gab es insgesamt 18 Fälle, die nun überprüft werden – unter anderem wegen nicht gezahltem Mindestlohn.
Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen wie Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Unternehmen sensibilisieren und Schwarzarbeit keine Chance geben
Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 18 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die nun weiter geprüft werden. Konkret handelt es sich dabei in vier Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Darüber hinaus besteht in neun Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in fünf Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt. Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.