Der Medizinische Dienst Bund hat im Jahr 2022 insgesamt 13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt, wovon in jedem vierten Fall ein Fehler mit Schaden bestätigt wurde und in jedem fünften Fall der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden war.
Zahl der Behandlungsfehler bleibt konstant
Die Zahl der fachärztlichen Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern im Jahr 2022 bewegt sich auf dem Niveau der Vorjahre, wie der Medizinische Dienst Bund mitteilte. „Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, sagte Stefan Gronemeyer, Vorstandvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. Er wies darauf hin, dass Experten davon ausgehen, dass etwa ein Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist und nur drei Prozent aller unerwünschten Ereignisse nachverfolgt werden.
Schwerpunkt stationäre Versorgung und operative Eingriffe
Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe im Jahr 2022 bezogen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen. „Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe“, sagte Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern. Die meisten Vorwürfe betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, die Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie.
Gesundheitsschäden und Diagnosen
Bei knapp zwei Dritteln der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patienten vorübergehend – eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt waren notwendig, die Patienten sind jedoch vollständig genesen. Bei über einem Drittel der Betroffenen wurde ein Dauerschaden verursacht. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Durchblutungsstörungen am Herzen, Gallensteinen oder Zahnerkrankungen.
Schwere Dauerschäden und Todesfälle
Die Medizinischen Dienste unterscheiden zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden. Ein leichter Dauerschaden kann eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein, ein mittlerer Dauerschaden kann eine chronische Schmerzsymptomatik oder die Störung einer Organfunktion sein. Ein schwerer Dauerschaden liegt vor, wenn Geschädigte pflegebedürftig geworden sind oder aufgrund eines Fehlers erblinden oder dauerhafte Lähmungen erleiden. In drei Prozent der Fälle hat ein Fehler zum Versterben geführt oder wesentlich dazu beigetragen.