Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2023 insgesamt 12.438 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Gut ein Viertel dieser Fälle wurden als Fehler mit Schaden bestätigt. Nur in 20% davon war der Fehler auch der Auslöser für den Schaden. Besonders besorgniserregend: 151 sogenannte „Never Events“, die durch angemessene Vorsorgemaßnahmen hätten vermieden werden können.
Fehler und vermeidbare Schäden in der Medizin
Im Jahr 2023 wurden durch den Medizinischen Dienst 12.438 ärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Laut der Expertenorganisation liege diese Zahl geringfügig unter dem Niveau der Vorjahre. In jedem vierten Fall, das entspricht 3.160 Fällen, bestätigte sich tatsächlich ein Fehler mit Schaden. Allerdings war der Fehler nur in jedem fünften Fall, also bei 2.679 Fällen, tatsächlich die Ursache für den erlittenen Schaden – nur dann haben Patienten Aussicht auf Schadensersatz.
Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, äußerte sich besorgt: „Um solche Ereignisse zu verhindern, brauchen wir eine Meldepflicht“. Die Zahlen zeigten zudem nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens. „Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Fachleute gehen davon aus, dass es in etwa einem Prozent aller stationären Behandlungen zu Fehlern und vermeidbaren Schäden kommt.“
Erhobene Behandlungsfehlervorwürfe und Verteilung
Laut der aktuellen Jahresstatistik bezogen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.177 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf den ambulanten Bereich (4.233 Fälle). Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern, betonte, dass sich die meisten Vorwürfe auf operative Eingriffe beziehen.
Die Statistik zeigte auch, dass 29,5 Prozent der Vorwürfe (3.665 Fälle) die Orthopädie und Unfallchirurgie betrafen; 11,5 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.426 Fälle); 9,3 Prozent die Zahnmedizin (1.156 Fälle) und jeweils neun Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.119 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.118 Fälle).
Folgen für Patienten
In Bezug auf die Folgen für die Patienten war knapp zwei Drittel der Gesundheitsschäden vorübergehend (65,5 Prozent) – eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt waren notwendig, die Patienten sind jedoch vollständig genesen. Bei einem knappen Drittel der Betroffenen (29,7 Prozent) wurde ein Dauerschaden verursacht. Ein leichter Dauerschaden kann eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein, ein mittlerer Dauerschaden kann eine chronische Schmerzsymptomatik oder eine erhebliche Bewegungseinschränkung sein. Ein schwerer Dauerschaden liegt vor, wenn Geschädigte pflegebedürftig geworden sind oder sie aufgrund eines Fehlers erblinden oder dauerhafte Lähmungen erleiden. In 2,8 Prozent der vom Medizinischen Dienst begutachteten Fälle (75 Fälle) hat ein Fehler sogar zum Tod geführt.
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