Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert rechtliche Bedingungen für die Abschiebung von nicht-straffällig gewordenen mutmaßlichen Clan-Mitgliedern, während die Linke scharfe Kritik an solchen Plänen übt.
GdP zur Abschiebung von Clan-Mitgliedern
Die GdP betont, dass bei der Abschiebung von nicht-straffällig gewordenen mutmaßlichen Clan-Mitgliedern juristische Aspekte zu beachten seien. Dazu zähle die Prüfung, „ob Personen aufgrund eines Familiennachzuges zu einem auszuweisenden Straftäter ein Aufenthaltsrecht erworben hatten“, so der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber. Weiterhin sei abzuwägen, ob die Familie das Land gemeinsam verlassen müsse oder ein eigenständiges Bleibeinteresse überwiege. Auch ob Familienmitglieder von den Erträgen des Straftäters lebten oder eigenständig wirtschafteten, spiele eine Rolle. Die Polizeigewerkschaft begrüßt den Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller „Clans“ schneller abzuschieben, da diese „eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellen.
Scharfe Kritik von der Linken
Die Linkspartei hingegen kritisiert den Vorschlag der Bundesregierung. Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, bezeichnet die geplanten Abschiebungen von Menschen, deren Angehörige möglicherweise Teil der organisierten Kriminalität sind, als „offenkundig rechtsstaatswidrig“. Bünger warnt, dass solche Vorschläge zur Stigmatisierung migrantischer Familien beitragen und das politische Klima weiter nach rechts verschieben könnten.
Bundesinnenministerium plant Abschiebungen
Laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ plant das Bundesinnenministerium, Angehörige von kriminellen Clans unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung abzuschieben. Das Ziel sei es, „Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können“, so eine Ministeriumssprecherin.
Bisher existiert eine ähnliche Regelung nur im Bereich der Terrorismusbekämpfung, die Ausländer betrifft, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat. Diese Personen können ausgewiesen werden, selbst wenn sie nicht gegen Gesetze verstoßen haben.