Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) fordert von der Bundesregierung einen späteren Umstieg auf klimaschonendere Treibstoffe. Der klimaschonende Power-to-Liquid (PtL)-Kraftstoff ist dem BDL zufolge derzeit noch nicht in ausreichender Menge erhältlich, weshalb der Verband eine vorgezogene nationale Beimischungsquote ablehnt.
BDL warnt vor vorgezogener PtL-Beimischungsquote
Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des BDL, fordert in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die Pläne zur Einführung einer Beimischungsquote für PtL-Kraftstoff bereits im Jahr 2026 zu überdenken. PtL, das aus grünem Wasserstoff und abgeschiedenem CO2 erzeugt wird, ist laut Lang aktuell nicht in größeren Mengen erhältlich. Eine vorgezogene Beimischungsquote würde laut Lang die ohnehin angeschlagene Branche mit Millionenstrafen belasten.
Einigung auf EU-Ebene notwendig
Laut EU-Recht gilt ab dem 1. Januar 2025 eine Beimischungsquote von zwei Prozent. Ab 2030 steigt diese auf sechs Prozent, wovon dann 1,2 Prozent PtL sein sollen. Deutschland plant jedoch, bereits 2026 eine Beimischungsquote für PtL einzuführen. Lang weist darauf hin, dass es derzeit viele Forschungsprojekte, aber keine Produktionsanlagen für PtL in industriellem Maßstab gebe.
Finanzierung über die Luftverkehrsteuer?
Lang schätzt, dass für den Anfang drei Produktionsanlagen für nachhaltigen Flugtreibstoff benötigt würden, deren Kosten bei zwischen zwei und 2,5 Milliarden Euro pro Anlage liegen könnten. Diese könnten über die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer finanziert werden. Jedoch habe die Bundesregierung ihre Pläne geändert und wolle mit den Einnahmen aus der Steuer nun Haushaltslöcher stopfen. „Damit gefährdet die Bundesregierung ihre eigenen Klimaziele“, kritisiert Lang.
Die EU-Kommission habe den Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass neben der EU-Verordnung keine nationalen Regelungen zu PtL geben dürfe. Daher fordert Lang, dass sich die Bundesregierung europarechtskonform verhalten müsse. Sollte es zu keiner Einigung kommen, fordert der BDL-Chef eine Entscheidung aus dem Kanzleramt.
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