Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das den Wohnungsneubau in Deutschland fördern soll. Das 19-seitige Dokument enthält Vorschläge für neue Förderprogramme, Vereinfachungen in der Bautechnik und bei der Baulandvergabe, um bestehande baupolitische Herausforderungen zu meistern.
BDI präsentiert umfassendes Maßnahmenpaket
Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, betonte gegenüber der Zeitung „Welt“: „Sämtliche baupolitischen Ziele zu Wohnungsbau, Gebäudesanierung und Infrastrukturbau drohen zu scheitern“. Daher müssten die Beschlüsse des Wohnungsgipfels der Bundesregierung vom September nicht nur umgesetzt, sondern weiter ausgebaut werden. Das BDI-Papier lobt die bereits gesetzten Impulse der Bundesregierung, einschließlich der vorgeschlagenen degressiven Steuerabschreibung für den Wohnungsbau und der Verbesserung der Bedingungen der Wohneigentumsförderung.
Mängel und Herausforderungen im Wohnungsbau
Trotz positiver Ansätze kritisiert der Verband Verschärfungen in baurechtlichen Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz sowie Barrierefreiheit, die den Mietwohnungsbau von 2000 bis 2020 um fast 20 Prozent verteuert hätten. Darüber hinaus sei Bauland zwischen 2009 und 2020 um 63 Prozent teurer geworden.
Forderungen des BDI
Wohngebiete sollten, laut BDI, näher an Gewerbegebiete heranrücken dürfen, durch eine „Anhebung und Flexibilisierung von Lärmrichtwerten“. Diese sollten künftig in Innenräumen gemessen werden. Die Städte müssten mehr Bauland zur Verfügung stellen, insbesondere in bisher ungenutzten Bereichen. Darüber hinaus fordert der BDI mehr finanzielle Unterstützung von der Regierung, zum Beispiel eine Sonderabschreibung auch für Teil- und Komplettsanierungen und ein KfW-Förderkreditprogramm „mit einem Zinssatz von unter zwei Prozent“.
Der BDI spricht sich zudem für Erleichterungen bei Stellplatzverordnungen, Abstandsvorgaben, Artenschutzstandards und mehr Digitalisierung aus. Des Weiteren soll Hauskäufern ermöglicht werden, einen Teil der Zinskosten von der Einkommenssteuer abzuziehen.
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