Nach Bayern erwägt nun auch Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsklage gegen die Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt sich kritisch gegenüber dem Gesetzesentwurf.
Widerstand gegen Krankenhausreform
Karl-Josef Laumann (CDU), der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, meldete über seine Sprecherin Bedenken gegen die vorliegende Krankenhausreform an. Die Reform würde übermäßige Eingriffe in die Zuständigkeiten der Länder bedeuten, so die Sprecherin im Gespräch mit der “Rheinischen Post”. Sie warnte: “Sollte der Bund dabei die Rechte der Länder in der Krankenhausplanung zu sehr einschränken, werden wir uns dagegen politisch und rechtlich zur Wehr setzen.”
GKV-Spitzenverband kritisiert Reformpläne
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung signalisiert. Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, kritisierte, dass laut Referentenentwurf 25 Milliarden Euro aus Krankenkassenbeiträgen für den Um- und Aufbau von Krankenhausstrukturen verwendet werden sollen. Er betonte in der “Rheinischen Post”: “Über den Krankenhaus-Transformationsfonds sollen laut Referentenentwurf insgesamt 25 Milliarden Euro aus Krankenkassenbeiträgen für den Umbau der Krankenhausstrukturen genutzt werden, obwohl der Auf- und Umbau von Krankenhäusern eine staatliche Aufgabe ist.”
Prüfung durch unabhängiges Gutachten
Um Klarheit über finanzielle Verantwortlichkeiten zu gewinnen, hat der GKV-Spitzenverband eine Professorin der Universität Hamburg beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses soll klären, wo die Grenzen der Finanzierungsaufgaben des Staates und der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. “Dieses Gutachten wird nun in den Gremien der Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes beraten”, sagte Lanz.
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