Im Stadtteil Wüste werden zwei neue Fahrradstraßen eingerichtet. Vorab sind bauliche Veränderungen in der Heinrichstraße (zwischen Arndtplatz und Koksche Straße) und dem Straßenzug Laischaftsstraße/Am Freibad/ Feldstraße (zwischen Burenkamp und Johannistorwall) erforderlich, so dass es dort ab Donnerstag (25. Mai) zu Verkehrseinschränkungen kommt.
Als erstes werden Pflasterflächen erneuert beziehungsweise angepasst und Asphaltflächen im Vorfeld der anstehenden Markierungsarbeiten ausgebessert. Die Arbeiten beginnen in der Heinrichstraße, erfolgen dann in der Laischaftsstraße und dauern insgesamt circa acht Wochen. Während dieses Zeitraums werden für jeweils circa ein bis zwei Wochen Sperrungen verschiedener Kreuzungen für den KFZ-Verkehr notwendig.
Kurze Straße bis Mitte/Ende September voll gesperrt
In der zweiten Umsetzungsphase ab voraussichtlich Mitte Juli werden die Straßenzüge entsprechend beschildert und markiert. Dabei ist mit temporären Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Ebenfalls ab Mitte Juli wird das Kopfsteinpflaster der Kurzen Straße gegen eine Asphaltdecke ausgetauscht. Für diese Baumaßnahme ist eine Vollsperrung der Kurzen Straße bis voraussichtlich Mitte/Ende September notwendig. Die Anwohnenden erhalten im Vorfeld der Maßnahme weitere Informationen per Hauswurfsendung.
Die beiden Fahrradstraßen sind verkehrsärmere Alternativen zu den Hauptrouten entlang der Sutthauser Straße und dem Wallring und als sogenannte Velorouten Teil des Osnabrücker Radverkehrsnetzes. Sie werden als erste Fahrradstraßen Osnabrücks entsprechend des neu erarbeiteten einheitlichen Designs für Osnabrücker Fahrradstraßen ausgestaltet. Sowohl die Erarbeitung des Designbaukastens Fahrradstraßen als auch die Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen werden mit Mitteln aus der Landeszuwendung zur „Förderung einer nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung in der Stadt Osnabrück“ finanziert.
Was gilt in einer Fahrradstraße?
In Fahrradstraßen gilt Tempo 30. Der Kraftfahrzeugverkehr ist in den Straßen zwar weiterhin zugelassen, dieser darf den Radverkehr aber nicht behindern oder gefährden. Radfahrende dürfen, ungeachtet des nachfolgenden Verkehrs, grundsätzlich nebeneinander fahren. An aktuell Rechts-vor-Links-geregelten Kreuzungen wird die Fahrradstraße bevorrechtigt. Das Halten und Abstellen von Pkw‘s auf der Fahrbahn ist zukünftig nicht erlaubt.