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Startseite AktuellBauern und Brummifahrern bei Protesten das Hupkonzert verbieten: Geht das überhaupt?
AktuellOsnabrück

Bauern und Brummifahrern bei Protesten das Hupkonzert verbieten: Geht das überhaupt?

von Dominik Lapp 31. Januar 2024
von Dominik Lapp 31. Januar 2024
LKW bei Protestfahrt / Foto: Hannah Meiners
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In der ersten Ratssitzung des Jahres (gestern, 30.01.) hat CDU-Ratsherr Dr. Fritz Brickwedde die Osnabrücker Verwaltung aufgefordert, bei künftigen Bauern- und Truckerprotesten zu prüfen, ob man den „Lärmterror“ durch das laute Hupen von Traktoren und Brummis verbieten kann.

Brickwedde sah sich sowie Anwohnerinnen und Anwohner beim Demonstrationszug am vergangenen Freitag (26.01.) durch das Hupen der LKW und Traktoren gestört. Bereits beim großen Bauernprotest am 8. Januar erreichten auch die Redaktion der HASEPOST einige erboste Nachrichten von Leserinnen und Lesern, die sich über den Lärm beschwerten – darunter die Tagesmutter einer Kindertagespflege, die kritisierte, dass die von ihr betreuten Kinder keinen Mittagsschlaf machen konnten wegen des Hupkonzerts.

Auf der Facebook-Seite unserer Redaktion gab es nach Bekanntwerden von Brickweddes Äußerung direkt Gegenwind. „Dem sollte man das Reden verbieten“, forderte ein Nutzer. „Schenkt dem Mann Oropax“, schrieb eine Nutzerin. Die weiteren Kommentare waren nicht weniger gehässig.

Doch wie ist es eigentlich rechtlich? Sind Hupkonzerte erlaubt? Aufschluss darüber gibt ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO): Laut § 16 Abs. 1 darf die Hupe nur dann zum Einsatz kommen, wenn ein Fahrer oder eine Fahrerin sich oder andere gefährdet sieht. Außerorts dürfen damit auch Überholmanöver angekündigt werden. Hupkonzerte sind laut Bußgeldtabelle verboten. In Beamtendeutsch heißt das: „Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestanden“. Für diese Ordnungswidrigkeit werden 5 Euro fällig, bei Belästigung Dritter sogar 10 Euro. Ein Bußgeldbescheid wird ausgestellt, um darauf aufmerksam zu machen, dass der leichtfertige Gebrauch von Warnzeichen ihre Wirkung schmälert und andere belästigt.

Somit muss die Verwaltung gar nicht prüfen, ob die Nutzung der Hupe verboten werden kann. Denn der missbräuchliche Gebrauch von Warnzeichen, wie es offiziell heißt, ist nicht erlaubt und wird von der Polizei im Rahmen der Proteste lediglich toleriert und nicht geahndet. Es könnte aber explizit zu einer Auflage gemacht werden, auf Hupkonzerte zu verzichten. Deshalb wurde zuletzt auch eine Abschlusskundgebung am Zoo Osnabrück untersagt, um die Tiere vor dem Lärm zu schützen.

Lesen Sie dazu auch: „Bauern werden bejubelt, Klimaaktivisten verteufelt – hören wir auf, mit zweierlei Maß zu messen!“

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Dominik Lapp

Dominik Lapp ist seit 2023 Redaktionsleiter der HASEPOST. Der ausgebildete Journalist und Verlagskaufmann mit Zusatzqualifikation als Medienberater, Social-Media- und Eventmanager war zuvor unter anderem als freier Reporter für die Osnabrücker Nachrichten, die Neue Osnabrücker Zeitung und das Meller Kreisblatt sowie als Redakteur beim Stadtmagazin The New Insider und als freier Autor für verschiedene Kultur-Fachmagazine tätig. Seine größte Leidenschaft gilt dem Theater, insbesondere dem Musical und der Oper, worüber er auch regelmäßig auf kulturfeder.de berichtet.

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