Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform äußert Staatsrechtler Ulrich Battis Kritik an den Karlsruher Richtern. Er stellt die Perfektionsansprüche in Frage und erachtet die Mandatsverteilung nach Bundesländern als nur von Mathematikern verständlich.
Kritik am Bundesverfassungsgericht
Ulrich Battis, renommierter Staatsrechtler, äußert sich kritisch zum Bundesverfassungsgericht im Vorfeld ihrer Entscheidung zur Wahlrechtsreform. Der Jurist beanstandet die hohen Perfektionsansprüche der Karlsruher Richter in Bezug auf das Wahlrecht. „Das Bundesverfassungsgericht will es zu perfekt machen“, gab er dem „Stern“ zu Protokoll. Die genauen Verteilungsmechanismen der Mandate auf die Parteien nach Bundesländern seien so komplex, dass „nur Mathematiker“ sie verstehen, fügte er hinzu.
Reform und Kritik
Das Verfassungsgericht erklärte 2012 das damals geltende Wahlrecht für verfassungswidrig und ebnete den Weg für Ausgleichsmandate. In der Folge stieg die Zahl der Bundestagsabgeordneten drastisch. Diese Woche wird das Gericht zur jüngsten Wahlrechtsreform Stellung beziehen, die die Ampel-Parteien im März 2023 gegen den Widerstand von Union und Linkspartei beschlossen haben.
Prognose von Battis
Battis geht davon aus, dass das Verfassungsgericht gegen die in der Reform enthaltene Abschaffung der Grundmandatsklausel entscheiden wird. „Das wird das Bundesverfassungsgericht so nicht hinnehmen“, prophezeit er und verweist dabei auf das Föderalismusprinzip, laut dem „besondere regionale Stärken und Verwurzelungen auch im Wahlrecht gewürdigt werden sollten“. Dass die CSU in Bayern viele Wahlkreise gewinnt, aber nicht in den Bundestag einzieht, hält Battis für nicht vereinbar mit diesem Prinzip. Zur Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate durch die Ampel-Parteien sagte Battis: „Das Bundesverfassungsgericht wäre gut beraten, diesen Teil der Reform durchgehen zu lassen.“
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