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Startseite Deutschland & die WeltBas lehnt vorzeitige Bundestagssitzung ab, bleibt beim Termin
Deutschland & die Welt

Bas lehnt vorzeitige Bundestagssitzung ab, bleibt beim Termin

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. März 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. März 2025
Bärbel Bas (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat entschieden, die konstituierende Sitzung des neuen Bundestags nicht vorzeitig einzuberufen. Sie hält an dem geplanten Termin am 25. März 2025 fest, obwohl die AfD eine frühere Einberufung gefordert hatte. Bas beruft sich auf den Mehrheitswillen der Fraktionen sowie die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Termin der konstituierenden Sitzung

Bärbel Bas lehnt die Forderung der AfD ab, die konstituierende Sitzung des neuen Bundestags vorzuziehen. Die SPD-Politikerin betont laut dem „Spiegel“, dass der 25. März 2025 der geplante Termin ist. Der AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann hatte sie zuvor in einem Brief aufgefordert, das neu gewählte Parlament umgehend einzuberufen. Auf den Brief von Baumann wollte Bas auf Anfrage des „Spiegel“ nicht eingehen.

Mehrheitswille der Fraktionen

Bärbel Bas erklärt, dass sie sich am Mehrheitswillen der Fraktionen des neu gewählten 21. Deutschen Bundestags orientiert habe. „Nach den vorbereitenden Sitzungen mit den Fraktionen habe ich mich an dem dortigen Mehrheitswillen von CDU/CSU und SPD orientiert und für den 25. März 2025 zur konstituierenden Sitzung eingeladen“, so Bas laut „Spiegel“. Die Entscheidung basiert auf einem Konsens zwischen den großen Fraktionen des Parlaments.

Rechtsgrundlage und Gerichtsurteil

Auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag stützen die Entscheidung der Bundestagspräsidentin, wie Bas darlegt. Karlsruhe habe „ausdrücklich keine Pflichtverletzung in der Einberufung des neuen Bundestags für den 25. März 2025 gesehen“, so Bas. Ein früherer Termin wurde als nicht notwendig erachtet, da es keinen politischen Willen der Mehrheit gibt, die Sitzung vorzeitig abzuhalten.

Bernd Baumann hatte sich zudem auf einen Artikel im Grundgesetz berufen, der es einem Drittel der Abgeordneten ermöglicht, den Bundestag einzuberufen. Dazu stellt Bas jedoch klar, dass Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes „nicht greife, weil er sich nur auf den amtierenden Bundestag bezieht“ und die Vorschrift somit nicht für die Konstituierung des neu gewählten Bundestags gelte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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