Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) schlägt vor, erst Ende des Jahres über einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren abzustimmen. Sie begründet dies mit laufenden Prüfungen beim Verfassungsschutz, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.
Vorschlag zur Verschiebung der Abstimmung
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas rät, die Abstimmung über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren vorzuziehen. Sie argumentiert in einem Interview mit der “taz” (Samstagausgabe), dass es besser sei, die laufenden Prüfungen durch den Verfassungsschutz bis zum Jahresende abzuwarten. Der Verfassungsschutz, unter der Leitung von Thomas Haldenwang, hat angekündigt, bis Ende des Jahres eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die AfD auf Bundesebene als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft bleibt oder als “erwiesen rechtsextrem” hochgestuft wird.
Bedingungen für ein möglicher Parteiverbot
Bas betont gegenüber der “taz”, dass der Bundestag einen Verbotsantrag beschließen würde, falls die Verfassungsschutzbehörden belastbare Beweise dafür vorlegen könnten, dass eine Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht. “Dann muss man dieses scharfe Schwert ziehen.”, so die SPD-Politikerin. Sie wünscht sich außerdem, dass ein mögliches Verbotsverfahren nicht allein durch den Bundestag, sondern gemeinsam mit der Bundesregierung und dem Bundesrat angestrebt wird. Initiiert wurde der Vorschlag von einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien, angeführt von Marco Wanderwitz (CDU), die einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren in den Bundestag einbringen möchten.
Notwendigkeit neuer Verordnungen
Bas drängt zudem darauf, dass sowohl die neue Geschäftsordnung für den Bundestag als auch das neue Bundestagspolizeigesetz bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Sie möchte die Sicherheit des Parlaments vor verfassungsfeindlichen Einflüssen und Aktionen stärken und zeigt wenig Verständnis für Verzögerungen in diesem Prozess, wie sie der “taz” mitteilt. Ein wichtiger Aspekt dabei betrifft die Überprüfung von Mitarbeitern von Abgeordneten. Bas plädiert dafür, das Recht zu haben, beim Verfassungsschutz nachzufragen, wenn es Hinweise darauf gibt, dass von einer Person eine Gefahr für die Sicherheit des Parlaments ausgehen könnte.
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