Bangladesch: Gericht kippt umstrittene Quotenregelung für Jobs

Nach wochenlangen gewaltsamen Protesten gegen eine umstrittene Quotenregelung für Regierungsjobs in Bangladesch hat das Oberste Gericht die Regelung revidiert. Der neue Beschluss sieht vor, dass in den meisten Fällen die Leistungen der Bewerber entscheiden sollen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die laufenden Unruhen sind noch unklar.

Neuer Richterspruch zur Quotenregelung

Laut dem Urteil der Richter, soll in 93 Prozent der Fälle die Leistung der Bewerber ausschlaggebend für die Vergabe von Regierungsjobs sein. Für die restlichen sieben Prozent soll es eine Quotenregelung geben, die vorwiegend für Nachkommen von Soldaten, die 1971 für die Unabhängigkeit des Landes gekämpft haben, reserviert sind.

Proteste gegen ursprüngliche Quotenregelung

Die ursprüngliche Regelung, die von der Regierung vorgeschlagen wurde, sah vor, dass 30 Prozent der Stellen für Nachkommen von Kriegsveteranen reserviert sein sollten. Darüber hinaus sollten über die Hälfte der Stellen für bestimmte Gruppen reserviert sein. Kritiker befürchteten, dass durch diese Regelung Absolventen aus regierungsnahen Familien bei der Stellenvergabe bevorzugt werden könnten. Daher gab es in den letzten Wochen fast täglich heftige Proteste von Studenten. Es wird berichtet, dass bei diesen Unruhen mindestens 150 Menschen getötet wurden.

Reaktionen auf die Proteste

Angesichts der laufenden Proteste gingen die Sicherheitskräfte massiv gegen die Demonstranten vor. Zudem verhängte die Regierung eine Ausgangssperre, was jedoch nicht verhinderte, dass es immer wieder zu Zusammenstößen kam.

Vorgezogene Entscheidung des Gerichts

Eine Entscheidung des Gerichts über die Quotenregelung war ursprünglich erst für August geplant, wurde jedoch aufgrund der Eskalation der Proteste vorgezogen. Bislang ist allerdings unklar, ob sich die Lage durch das neue Urteil beruhigt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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