Der Attentäter des Aschaffenburger Doppelmordes hätte bereits 2023 abgeschoben werden sollen, doch eine Überlastung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verhinderte dies. Ein vertrauliches Dokument aus dem Bundesinnenministerium, über das die „Bild“ berichtet, offenbart, dass der Afghanen bereits im Juni 2023 abgelehnt wurde, aber die behördlichen Verzögerungen eine Rückführung verhinderten.
Verspätete Abschiebung
Das Bamf hatte den Asylantrag des Afghanen am 19. Juni 2023 abgelehnt. Somit hätte er nach Bulgarien abgeschoben werden müssen, da er über dieses EU-Land nach Deutschland eingereist war. Dennoch verschickte das Bamf das entsprechende Abschiebeschreiben an die zuständige Ausländerbehörde erst am 26. Juli, über einen Monat später. Die Frist für die Rückführung endete bereits am 3. August, was die Abschiebung unmöglich machte. „Die sogenannte Abschlussmitteilung zum Verfahren (Mitteilung an die Ausländerbehörde über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung) erging erst verzögert am 26. Juli 2023 an die Ausländerbehörde“, zitiert die „Bild“ aus dem Dokument.
Ursachen der Verzögerung
Die Gründe für die Verzögerung beim Versand der Abschlussmitteilung sind nachträglich nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Dennoch wird in dem Dokument auf die hohe Arbeitsbelastung im Bamf im Jahr 2023 hingewiesen. Diese sei auf die hohen Zugangszahlen an Asylsuchenden zurückzuführen. Ein Sprecher des Innenministeriums erläuterte gegenüber der „Bild“: „Aus langen Verfahrensdauern beim Bamf – insbesondere im Jahr 2023 – hat die Bundesregierung Konsequenzen gezogen. Das Bamf wurde personell nochmal deutlich gestärkt.“ Für das Jahr 2024 wurden dem Bamf Mittel zur Einstellung von 1.140 zusätzlichen Mitarbeitern bewilligt.
Reaktionen und Konsequenzen
Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitung von Asylverfahren zu beschleunigen. Durch die Verstärkung des Personals soll verhindert werden, dass ähnliche Verzögerungen in Zukunft auftreten. Der Fall Aschaffenburg dient als mahnendes Beispiel für die Notwendigkeit effizienterer Abläufe im Bereich der Migrationsverwaltung.
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