Bamf überfordert: 2.000 Asylbewerber können nicht ausreisen

Im ersten Halbjahr 2024 konnten knapp 2.000 abgelehnte Asylbewerber, die freiwillig ausreisen wollten, dies nicht tun, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ihre Anträge nicht bearbeitet hat. Dies meldete der “Spiegel”.

Verzögerungen bei der Ausreise

Wie aus dem Bericht hervorgeht, verließen im Vorjahr 10.762 Migranten freiwillig die Bundesrepublik. Ihnen wurde Unterstützung in Form von bezahlten Flügen und bis zu 1.000 Euro Starthilfe für die Rückkehr in ihre Heimat gewährt. Doch bis Mitte 2024 wurden Anträge von knapp 2.000 abgelehnten Asylbewerbern, die ausreisen wollten, nicht bearbeitet.

Probleme bei der Prozessübernahme

Bis Ende 2023 wurde das Programm zur freiwilligen Ausreise von der UNO-Organisation IOM für Bund und Länder abgewickelt. Dann übernahm das Bamf diese Aufgabe und stieß offenbar auf Probleme. Die Bearbeitungszeit für Anträge stieg von zwei bis sechs Wochen auf acht bis 15 Wochen an, klagen die Behörden in Berlin. Sachsen-Anhalt wartet in einem Fall sogar schon seit 16 Wochen.

Bundesländer springen ein

Einige Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen haben sich entschlossen, die Hilfen temporär aus eigenen Etats zu zahlen. “Eine freiwillige Ausreise mit Landesmitteln ist immer noch wirtschaftlicher als ein weiterer Verbleib der Personen im Bundesgebiet”, zitiert der “Spiegel” das Innenministerium Sachsen-Anhalt.

Bamf bestätigt Antragsstau

Das Bamf bestätigte den Antragsstau, weist jedoch die Verantwortung von sich weg. “Frühzeitig” wurde über das Beschaffungsamt des Bundes eine Ausschreibung für Dienstleistungen rund um die freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber initiiert. Durch die Haushaltssperre im vierten Quartal 2023 verzögerte sich die Umsetzung, und das Vergabeverfahren sei zudem “durchaus komplex” gewesen, so das Amt.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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