Der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, verteidigt die geplanten Einsparungen bei Integrationskursen und wendet sich gegen eine Öffnung für alle Asylbewerber. Künftig sollen die Kurse nach Plänen des von Alexander Dobrindt (CSU) geführten Bundesinnenministeriums nur noch Menschen mit „positiver Bleibeperspektive“ offenstehen. Sommer verweist zur Begründung auf die gesetzliche Zweckbestimmung der Kurse und warnt vor widersprüchlichen Anreizen für Asylsuchende.
„Es war ein Fehler, die Kurse so weit zu öffnen“
Hans-Eckhard Sommer, Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), hält Integrationskurse für alle Asylbewerber für falsch und verteidigt die umstrittenen Kürzungen. „Im Gesetz steht: Das ist Unterricht für Menschen, die rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland leben“, sagte Sommer dem „Spiegel“. „Und Asylsuchende gehören nun mal nicht dazu. Seit einigen Jahren bekamen sie trotzdem alle eine Berechtigung.“
Ihn wundere, „dass der Bundesrechnungshof diesen Punkt nie aufgegriffen hat“, so der Bamf-Chef gegenüber dem „Spiegel“. „Es war ein Fehler, die Kurse so weit zu öffnen.“
Kürzere Erstorientierungskurse statt Integrationskursen
Für Asylbewerber gebe es kürzere Erstorientierungskurse, sagte Sommer dem „Spiegel“. „Aber wenn ich ihnen stattdessen einen neun Monate langen Integrationskurs gebe – warum sollen diese Menschen eigentlich die Entscheidung treffen: Mein Asylantrag ist abgelehnt, ich gehe wieder zurück? Das ist doch widersinnig.“
Innenministerium plant Einschränkungen
Das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium hatte vor Kurzem Einsparungen bei den Integrationskursen angekündigt, was für Proteste gesorgt hatte. Sie sollen nur noch für Menschen mit „positiver Bleibeperspektive“ zur Verfügung stehen.
Die Kurse umfassen 600 Deutschstunden und 100 Stunden Orientierung, unter anderem zur deutschen Rechtsordnung. In der Zeit der Ampelregierung waren die Integrationskurse für alle Interessierten geöffnet worden. Das soll sich nun wieder ändern. Ausländer ohne gesetzlichen Anspruch sollen nicht mehr zur kostenfreien Teilnahme zugelassen werden, wenn freie Plätze vorhanden sind. Das betrifft unter anderem Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
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