Die Deutsche Bahn scheint die vollständige Inbetriebnahme ihres Großprojekts Stuttgart 21 im Jahr 2025 aufgegeben zu haben. Verspätungen bei der Lieferung von Signaltechnik und Zugsicherungen könnten zu einer pseudo-Inbetriebnahme und einer langfristigen Beibehaltung der oberirdischen Strukturen führen.
Die Deutsche Bahn und das Problem Stuttgart 21
Die Deutsche Bahn scheint ihre Pläne für eine vollständige Inbetriebnahme des Großprojekts Stuttgart 21 im Jahr 2025 aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Hersteller von Signaltechnik und Zugsicherungen verändert zu haben. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Geplant sei demnach eine Art Pseudo-Inbetriebnahme, bei der 2025 ein provisorisches Stellwerk errichtet wird und der Tiefbahnhof wenigstens symbolisch von einem Zug alle 15 Minuten je Richtung befahren wird. Dies geht aus einem Interimskonzept hervor.
Gleisfeld und Wege zum Bahnhof bleiben erhalten
Die Stadt Stuttgart hatte in Erwartung des Tunnelbahnhofs auf erschlossenes Bauland gehofft. Jedoch dürften das oberirdische Gleisfeld und die sogenannten „Fernwanderwege“ zum Bahnhof noch lange erhalten bleiben. Auf Anfrage der Pressestelle der Bahn hieß es, eine Inbetriebnahme sei „weiterhin für Dezember 2025“ vorgesehen. Jedoch gelte es nun „im Detail festzulegen, in welcher Abfolge die verschiedenen neu gebauten Infrastrukturteile in Abstimmung mit den Fahrzeugflotten in Funktion gehen“.
Zukunft des „Digitalen Knotens Stuttgart“ unklar
Auch die Zukunft der dritten Ausbaustufe des „Digitalen Knotens Stuttgart“, mit dem die fehlenden Gleise des alten Kopfbahnhofs kompensiert werden sollen, ist laut „Spiegel“-Bericht unklar. Offenbar hatte der Bahn-Vorstand selbst durch einen Gremienvorbehalt die weitere Ausführung dieses Digitalisierungsprojekts gestoppt.
Trotz dieser Berichte wies Bahn-Chef Richard Lutz die Aussagen des „Spiegel“ im Bundestag als „absurd“ zurück. Doch der „Spiegel“ verweist auf einen Brief des Landesverkehrsministeriums vom 29. Februar an den Bahn-Chef und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), in dem bestätigt wird, dass „der Gremienvorbehalt weiter besteht“.
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