(mit Material von dts Nachrichtenagentur) EVG und Bahn einigen sich auf Schlichtungsvereinbarung.
Die Eisenbahnergewerkschaft EVG und die Bahn haben sich am Mittwoch auf eine Schlichtungsvereinbarung geeinigt. Darin seien die Abläufe und Regeln für die kommenden Wochen festgelegt. Der Bundesvorstand der EVG muss der Vereinbarung auf seiner nächsten Sitzung am kommenden Dienstag allerdings noch zustimmen, wie die Gewerkschaft mitteilte. Für die EVG soll die SPD-Politikerin Heide Pfarr schlichten, von der Bahn wurde der CDU-Politiker Thomas de Maizière als Schlichter benannt.
Schlichtungstermine und Friedenspflicht
Die Schlichtung soll vom 17. bis 31. Juli stattfinden, vor und während der Schlichtung gilt eine Friedenspflicht. Die EVG hat zugesichert, auch während der anschließenden Urabstimmung keine Streiks durchzuführen. „Es gilt der Grundsatz Schlichten und Schweigen, damit das Schlichtungsteam ohne Beeinflussung arbeiten kann“, teilte die EVG weiter mit, Zwischenergebnisse sollen also nicht bekannt gemacht werden.
Ende der Schlichtung und Urabstimmung
Die Schlichtung endet mit einem Schlichterspruch. Stimmen beide Seiten zu, ist der Tarifkonflikt beendet und es liegt ein Tarifergebnis vor. Die EVG führt nach der Schlichtung in jedem Fall eine Urabstimmung durch, hieß es.