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Bahn streikt trotz gerichtlicher Erlaubnis – Reaktion der GDL erwartet

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den für die Mitte der Woche geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL genehmigt, doch die Deutsche Bahn will juristisch weiter vorgehen. Die Bahn beharrt darauf, dass der geplante Streik rechtlich unbegründet ist und hat bereits eine Beschwerde beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht.

Gerichtliche Genehmigung des Streiks und Bahnreaktion

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat einen Eilantrag der Bahn auf eine einstweilige Verfügung gegen den 64-stündigen Streik abgewiesen. Florian Weh , ein Manager der Bahn, äußerte sich zu dieser Entscheidung: “Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage.” Er fügte hinzu, dass die Bahn “alles” tun werde, “um ihn zu verhindern”. Weh betonte, dass das Streikrecht “aus gutem Grund ein hohes Gut” sei, jedoch sei dieser Streik “keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut ist.”

Die rechtliche Auseinandersetzung

Die Bahn begründet ihr juristisches Vorgehen damit, dass die GDL eine Leiharbeiter-Genossenschaft gegründet hat und nach Meinung der Konzernjuristen damit ihre Tariffähigkeit verloren habe. Daher soll nun das Hessische Landesarbeitsgericht über den Fall entscheiden.

Angebot und Ablehnung

Zudem berichtet die Bahn, dass sie ein neues Angebot vorgelegt habe, inklusive einer 11-prozentigen Lohnsteigerung und weitreichenden Zugeständnissen bei der Kernforderung zur Arbeitszeit. Die Gewerkschaft hat dieses Angebot jedoch als “Farce” zurückgewiesen.

Streikankündigung der GDL

Die GDL kündigte daraufhin an, den gesamten Bahnverkehr von Mittwochmorgen, 2 Uhr, bis Freitagabend, 18 Uhr, zu bestreiken. Im Güterverkehr soll der Ausstand bereits am Dienstagabend beginnen. Dies wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr haben.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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