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Startseite Deutschland & die WeltBahn darf bei Sparpreistickets keine Kontaktdaten verlangen
Deutschland & die Welt

Bahn darf bei Sparpreistickets keine Kontaktdaten verlangen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 11. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 11. Juli 2025
Foto: dts
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG beim Verkauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets Verbraucher nicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer verpflichten darf. Das Gericht stellte fest, dass diese Praxis gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt und keine freiwillige Einwilligung der Kunden vorliegt.

Gericht sieht Datenschutz verletzt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte am Freitag, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG beim Kauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets nicht dazu berechtigt ist, von Kunden zwingend eine E-Mail-Adresse oder Handynummer zu verlangen. Nach Ansicht der Richter verstößt diese Datenverarbeitung gegen die Datenschutzgrundverordnung, da sie für die Vertragserfüllung nicht erforderlich sei.

Zwang bei Datenerhebung beanstandet

Bis Dezember 2024 hatte die Bahn den Erwerb dieser günstigen Tickets von der Angabe persönlicher Kontaktdaten abhängig gemacht – auch beim Kauf am Schalter. Das Gericht stellte klar, dass in diesem Vorgehen keine freiwillige Einwilligung der Kunden zu sehen sei, sondern ein unzulässiger Zwang. Die digitale Ticketform diene laut Urteil vor allem unternehmensinternen Zwecken wie Werbung oder Kundenbindung, nicht aber dem eigentlichen Ziel der Beförderung.

Rechtskräftiges Urteil mit Signalwirkung

Das Urteil, das nach Angaben des Gerichts rechtskräftig ist, betrifft den Vertrieb der günstigen Bahntickets der Deutschen Bahn Fernverkehr AG. Die Richter betonten in ihrer Entscheidung: „Unternehmen müssen den Zugang zu ihren Leistungen mit möglichst wenigen personenbezogenen Daten ermöglichen.“ Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat damit klargestellt, dass der Schutz personenbezogener Daten auch beim Ticketkauf für Bahnreisen uneingeschränkt gilt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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