Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat eine neue Gehaltsstruktur für seine acht Bahn-Vorstände erarbeitet. Die Führungsriege des Staatskonzerns müsste in dem neuen System deutliche Kürzungen in Kauf nehmen – insbesondere bei den kurzfristigen Boni, schreibt der „Spiegel“.
Das Kontrollgremium der Bahn reagiert damit auf eine lange und immer wieder heftig geführte Diskussion um die Bezahlung seines Spitzenpersonals. In der neuen Struktur soll die Zielvergütung bei Vorständen in der dreijährigen Vertragslaufzeit bei 1,4 statt bisher 1,1 Millionen Euro pro Jahr liegen – dies wäre laut Bericht eine Anhebung der seit Jahren unveränderten Summe, die sich aus festem und variablem Bestandteil zusammensetzt, und soll den Vorstandsjob für hochqualifizierte Managementkräfte attraktiver machen, insbesondere für Frauen. Bei der Verlängerung der Verträge wachsen die Gehälter dann künftig nicht mehr so stark. Auch das Verhältnis von Grundgehalt und Boni soll geändert werden.
Ersteres soll künftig über die gesamte Beschäftigungszeit 50 statt derzeit nur 36 Prozent der maximalen Vergütung ausmachen. In der ersten Vertragslaufzeit würde das Grundgehalt dementsprechend 700.000 Euro betragen. Die Zielvergütung beim Vorstandsvorsitzenden bliebe mit 2,8 Millionen Euro gleich, schreibt der „Spiegel“. Allerdings würde auch hier das Verhältnis von Grundgehalt (1,4 Millionen) zu Boni auf 50 zu 50 verändert.
Am stärksten fielen die Änderungen bei den Boni aus, wenn sich der Bericht und das Vorhaben bewahrheitet: Das Erreichen kurzfristiger Erfolgsziele soll statt bisher 38 nur noch 15 Prozent ausmachen, langfristige Ziele entsprechend 35 Prozent. Zu den bisher fünf kurzfristigen Zielen soll die Nachhaltigkeit hinzukommen. Bislang konnten Vorstände mit dem Erreichen eines Zieles die Nichterfüllung eines anderen kompensieren. Dies soll nicht mehr im bisherigen Umfang möglich sein.
Damit soll in Zukunft ausgeschlossen werden, dass etwa beim Verpassen der Pünktlichkeitsziele trotzdem hohe Boni ausgezahlt werden, weil etwa bei der Gleichberechtigung oder der Mitarbeiterzufriedenheit Vorgaben übertroffen wurden. Das Konzept soll laut „Spiegel“-Bericht in der kommenden Woche im Aufsichtsrat beschlossen werden.
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