Baerbock ruft zu Stärkung der ukrainischen Luftabwehr auf
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat nach ihrem Besuch in Kiew dazu aufgerufen, die Luftabwehr der Ukraine weiter zu stärken. Neben Marschflugkörpern sei vor allem eine massive Luftabwehr erforderlich, um das Staatsgebiet zu verteidigen, sagte Baerbock der FAZ. Sie betonte die Dringlichkeit, die Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung vor der kalten Jahreszeit zu schützen. Daher appellierte sie an Deutschland und seine Partner, einen “Winterschutzschirm aus Luftabwehr über die kritische Infrastruktur der Ukraine zu spannen”. Baerbock kündigte an, in den kommenden Monaten weitere Maßnahmen bei Iris-T ergreifen zu wollen und bei den Partnern dafür zu werben, “verfügbare Luftabwehrsysteme mit Blick auf den Winter – gegebenenfalls auch temporär – abzugeben”.
Deutsche Marschflugkörper werden von Baerbock verteidigt
Bei den von der Ukraine geforderten deutschen Taurus-Marschflugkörpern betonte Baerbock, dass die ukrainischen Streitkräfte Reichweite benötigen, um den russischen Minengürtel zu überwinden. Sie verteidigte jedoch auch die Zurückhaltung der Bundesregierung bei der Lieferung der Taurus-Marschflugkörper. Baerbock erklärte, dass das Vertrauen im Osten Europas aufgrund der früheren deutschen Russlandpolitik und Fehlern wie der Nord-Stream-2-Pipeline verloren gegangen sei. Daher sei es wichtig, dass Zusagen nicht nur angekündigt, sondern auch eingehalten werden. Baerbock betonte die Notwendigkeit, dass das Luftabwehrsystem Iris-T und die Patriots-Systeme für die Ukraine uneingeschränkt nutzbar und alle Fragen geklärt sein sollten.
Baerbock unterstützt internationalisiertes Tribunal
Baerbock verteidigte auch die Idee eines internationalisierten Tribunals, um Kriegsverbrecher zur Verantwortung zu ziehen. Sie schlug vor, dass es sich um ein Gericht nach ukrainischem Recht mit internationalen Elementen handeln sollte. Die Ukraine hatte jedoch die Einrichtung eines Sondertribunals gefordert, das von den Vereinten Nationen eingesetzt wird. Baerbock betonte, dass man sich auch in brutalen Zeiten das Recht nicht einfach zurechtbiegen könne. Ein Sondertribunal könne nicht einfach von der UN-Generalversammlung ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates eingesetzt werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur