Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hält ein Parteiverbot der gesamten AfD für zu riskant, sieht jedoch Chancen für ein Verbot einzelner Landesverbände. Sie warnt vor einer Vermischung der rechtlichen Voraussetzungen mit politischen Motiven und betont die hohen Hürden für ein Parteiverbot.
Voraussetzungen für ein Parteiverbot
Felor Badenberg (CDU), Berlins Justizsenatorin und frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes, erklärte im Gespräch mit dem “Spiegel”: “Bei der aktuellen Debatte über ein Verbot der AfD werden die rechtlichen Voraussetzungen mit der Frage, ob es politisch angezeigt ist, leider vermischt”. Sie warnte davor, die Anforderungen für ein Parteiverbot zu unterschätzen. Die Hürden seien “zu Recht sehr hoch”. Die AfD müsste “nicht nur erwiesenermaßen verfassungsfeindlich sein, sondern sie muss auch aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der demokratischen Grundordnung hinarbeiten”, um ein Verbot zu rechtfertigen, so Badenberg.
Diskussion um Verbotsantrag
Badenberg riet dringend davon ab, “zum jetzigen Zeitpunkt einen Verbotsantrag für die Bundespartei zu stellen”. Sie warnte: “Die Gefahr, vor dem Verfassungsgericht zu verlieren, ist groß.” Doch sie sieht Chancen bei einzelnen Landesverbänden. “Ein Antrag, die AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu verbieten, hätte echte Erfolgschancen”, sagte Badenberg.
Verbot einzelner Organisationen
Neben den Landesverbänden könnte auch die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative ins Visier genommen werden. “Ein Verbot sollte in Betracht gezogen werden”, so die Justizsenatorin. Zudem könnte die Option geprüft werden, einzelnen Politikern der Partei Grundrechte zu entziehen.
Vor ihrem Wechsel in die Politik im Jahr 2023 hatte Badenberg als Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz dazu beigetragen, dass die AfD von der Behörde beobachtet wird. Derzeit sammelt eine Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten und früheren Ostbeauftragten Marco Wanderwitz Unterstützer für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht.
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