HASEPOST
 
HASEPOST

AWIGO-Grünplätze im Landkreis Osnabrück öffnen von Dezember bis Februar nur samstags

Ab Dezember gelten neue Öffnungszeiten für die Wintermonate auf den 27 AWIGO-Grünplätzen im Landkreis. / Foto: Sobott

In den Wintermonaten (Dezember, Januar und Februar) passt die AWIGO die Öffnungszeiten ihrer Grünplätze an: Sie öffnen in den kommenden Wochen ausschließlich samstags von 9:30 bis 15 Uhr ihre Tore.

Die AWIGO-Teams nehmen kompostierbare Grünabfälle aus Garten-, Park- und Grünanlagen an. Dazu zählen zum Beispiel Gras-, Hecken- und Baumrückschnitt, Stammholz oder Baumstubben. Daneben lassen sich auch Altkleider, Altmetalle, Bauschutt in Kleinmengen, CDs, Elektro-Kleingeräte, Haushaltsbatterien oder Korken auf den Grünplätzen entsorgen.

Für Hobbygärtner liegen auf allen Plätzen AWIGO-Humus und -Mulch zum Kauf bereit – Materialien, die die AWIGO nach entsprechender regionaler Aufbereitung aus dem gesammelten Wertstoff Grünschnitt gewinnt.

Alternativ können die Kunden die AWIGO-Recyclinghöfe in Ankum, Melle, Ostercappeln und Wallenhorst ansteuern. Diese Standorte nehmen die Gartenabfälle das ganze Jahr zu den gewohnten Öffnungszeiten entgegen, also montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion