(mit Material von dts) Gesetzliche Krankenversicherte sollen ab 2025 automatisch eine ePA erhalten
Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab dem 15. Januar 2025 wohl automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das von Minister Karl Lauterbach (SPD) angekündigte Digitalgesetz hervor. Wer die ePA nicht nutzen möchte, soll über ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren widersprechen können. Die Nutzung der ePA bleibe „eine freiwillige Anwendung“, deren Nutzung jeder Versicherte „widersprechen oder sie einschränken kann“.
Anspruch auf Digitalisierung ausgewählter Patientenakten
Neben der automatischen Bereitstellung der ePA sollen Versicherte auch einen Anspruch auf die Digitalisierung alter, ausgewählter Patientenakten durch ihre Krankenkasse erhalten. Innerhalb von zwei Jahren können sie insgesamt zwei Mal bis zu zehn Dokumente von ihrer Krankenkasse in die ePA einpflegen lassen. Allerdings müssen die Dokumente in Papierform in der Geschäftsstelle der Krankenkasse abgegeben oder zugeschickt werden.
Kritik vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung äußerte Kritik an dem Vorhaben. Er zweifelt daran, dass es sich um eine erfolgreiche Digitalisierung handle, wenn die Ärzte und Kliniken digital vorliegende Befunde ausdrucken und die Versicherten diese stapelweise zu den Krankenkassen schicken oder tragen müssen, um sie dann wieder digitalisieren zu lassen. Wenn nur zehn Prozent der Versicherten diese Möglichkeit nutzen würden, müssten sie 146 Millionen Papierdokumente von A nach B tragen oder schicken. Der Verband bezeichnete dies als „Papierstapelproduktionsprojekt“ und keine „moderne Digitalisierung“.