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Startseite Deutschland & die WeltAusweispflicht gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbetrieben
Deutschland & die Welt

Ausweispflicht gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbetrieben

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. August 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. August 2025
Reisepass (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Für eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops und Nagelstudios künftig ihren Personalausweis oder Reisepass während der Arbeit stets mitführen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Bei Verstößen gegen die Ausweispflicht drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Ziel ist es, die Identität der Beschäftigten bei Kontrollen zweifelsfrei feststellen zu können.

Verschärfte Regeln für Friseur- und Kosmetikgewerbe

Ein Gesetzentwurf von Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, das Friseur- und Kosmetikgewerbe den Branchen zuzuordnen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht. Nach Angaben des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ sollen damit für diese Bereiche künftig verschärfte Regelungen gelten. Bislang zählen dazu unter anderem das Bau- und Transportgewerbe sowie die Fleischwirtschaft.

Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops und Nagelstudios müssen künftig bei der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen, damit bei Kontrollen die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Wird kein Ausweisdokument mitgeführt, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Schwarzarbeit in der Branche weit verbreitet

Nach Beobachtungen und Feststellungen der Zoll-Sondereinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) seien die Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes „besonders stark“ von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen. Das geht aus der Begründung für ein „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ hervor. „Ohne Ausweismitführungspflicht ist die Identifizierung der im Rahmen der Prüfungen angetroffenen Personen häufig sehr aufwändig“, heißt es in dem Entwurf.

Bei Kontrollen der FKS würden häufig lediglich Bilder von Personaldokumenten auf Mobilfunktelefonen vorgezeigt oder ungenügende Ausweise wie Krankenkassenkarten verwendet. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Etwaige Fälschungen von Ausweisdokumenten können in derartigen Fällen nicht erkannt werden.“

Engere Zusammenarbeit mit Jobcentern geplant

Durch die geplanten Gesetzesänderungen soll die Zolleinheit FKS verpflichtet werden, eine etwaige Schwarzarbeit „unverzüglich“ an die Jobcenter zu melden, um im Falle eines Bürgergeldbezugs Sanktionen zu ermöglichen. In der Begründung heißt es: „Die Rückmeldungen der Behörden der Zollverwaltung versetzen die Jobcenter in die Lage, im Anschluss etwaige leistungsrechtliche Entscheidungen für den Bezug von Bürgergeld zu treffen.“ Das Finanzministerium argumentiert: „Wenn das Sozialsystem ausgenutzt und neben dem Bürgergeldbezug schwarzgearbeitet wird, muss angemessen darauf reagiert werden können.“

Der Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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