Das Auswärtige Amt Deutschlands hat die russische Regierung scharf kritisiert, nachdem diese sieben Jahre Haft für den Dichter Artjom Kamardin und fünfeinhalb Jahre für Igor Schtowba verhängt hatte – und dies nur aufgrund ihrer Literatur. Die Haftstrafen wurden nach angeblicher „Aufstachelung zum Hass“ und „öffentliche Aufrufe gegen die Staatssicherheit“ verhängt, was auf ernsthafte Bedenken hinsichtlich Meinungsfreiheit und Justiz in Russland hinweist.
Deutschland kritisiert Russlands Umgang mit Meinungsfreiheit
Der Spat um das harte Vorgehen gegen freie Meinungsäußerung in Russland spitzt sich zu. Das Auswärtige Amt Deutschlands nahm kürzlich über den Kurznachrichtendienst Twitter Stellung zu den Haftstrafen, die gegen die russischen Dichter Artjom Kamardin und Igor Schtowba verhängt wurden. „Sieben Jahre Haft für den russischen Dichter Artjom Kamardin, nur weil er ein Gedicht mit Kritik am Angriffskrieg vorgetragen hatte“, schrieb das AA.
Auswärtiges Amt bezeichnet Verurteilung als übermäßig
Darüber hinaus wurde Igor Schtowba zu „Fünfeinhalb Jahren, nur weil er bei der Lesung dabei war“ verurteilt. Das Auswärtige Amt äußerte Besorgnis darüber, dass das „russische Regime“ die Justiz und die Meinungsfreiheit unterdrücke. Die beiden Dichter wurden bereits im September letzten Jahres festgenommen und ihnen wurde „Aufstachelung zum Hass“ und „öffentliche Aufrufe gegen die Staatssicherheit“ vorgeworfen.
Artjom Kamardin berichtet von Misshandlungen
Im Fall von Artjom Kamardin begannen die Probleme, als er auf einem öffentlichen Platz sein Gedicht mit dem Titel „Töte mich, Milizionär“ vortrug. Nach seiner Festnahme berichtete Kamardin von Misshandlungen durch russische Sicherheitskräfte. Die drastischen Strafen für Kamardin und Schtowba sind ein weiterer Indikator für die zunehmend restriktiven Bedingungen, unter denen Literaten und Künstler in Russland arbeiten müssen.
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