Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in Deutschland ist im Jahr 2023 weiter gestiegen. Dies geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor, die einen Anstieg der positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ausweisen.
Statistiken steigen kontinuierlich
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, nahm die Zahl der positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um ein Viertel von 52.300 auf 65.300 zu. Der Zuwachs war deutlich größer als im Vorjahr (+elf Prozent) und hat sich im Vergleich zum Jahr 2016, in dem Destatis erstmals die Anerkennungen erfasste, mehr als verdoppelt.
Geschlechts- und Staatsangehörigkeitsverteilung
Von den im Jahr 2023 positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren wurden 58 Prozent der Anträge von Frauen und 42 Prozent von Männern gestellt. Mit 94 Prozent stellte die Mehrheit der Anträge auf Anerkennungen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Berufsverteilung
Zwei Drittel aller anerkannten ausländischen Berufsqualifikationen wurden im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe verzeichnet. Dabei stieg die Zahl der Anerkennungen im Vergleich zum Vorjahr um 9.500. Mehr als die Hälfte aller Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse entfielen auf die Berufe Pflegefachmann-/frau und dessen Vorgängerberufe sowie Arzt. Ingenieur, Lehrer, Erzieher und Physiotherapeut folgten mit einem Anteil an allen Anerkennungen von jeweils drei bis fünf Prozent.
Herkunft der Qualifikationen
Unter allen positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren wurden in der Türkei erworbene Berufsqualifikationen mit zehn Prozent aller Fälle am häufigsten anerkannt. Bosnien und Herzegowina und die Philippinen folgten mit jeweils sieben Prozent, gefolgt von Tunesien. Besonders starke Anstiege bei den Anerkennungen waren bei Anträgen aus der Türkei, Tunesien, der Ukraine und Indien zu verzeichnen.
Verschiedene Verfahren und Berufe betroffen
Insgesamt wurden im Jahr 2023 deutschlandweit 81.700 Anerkennungsverfahren bearbeitet. Davon entfielen sieben Prozent auf das mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte beschleunigte Fachkräfteverfahren. 82 Prozent der bearbeiteten Anerkennungsverfahren betrafen reglementierte und 18 Prozent nicht reglementierte Berufe. Der größere Teil der Verfahren unterlag dem Bundesrecht und ein kleinerer Teil dem Landesrecht.
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