Die 7-Tage-Inzidenzen in Stadt und Landkreis Osnabrück steigen immer weiter; insbesondere die Stadt Osnabrück hat sich zu einem Corona-Hotspot in Niedersachsen entwickelt. Die örtlichen Corona-Krisenstäbe haben das Thema einer Ausgangssperre in den vergangenen Tagen intensiv diskutiert; ab Mittwoch, dem 31. März 2021, soll sie gelten. Darüber hinaus wurde eine Erweiterung der medizinischen Maskenpflicht und eine neue Corona-Schnellteststrategie beschlossen.
„Unserer Meinung nach ist es eine gute Orientierung für die Bürger, wenn Stadt und Landkreis gemeinsam bei den Beschränkungen vorgehen. Es braucht klare Entscheidungen, damit man sich nicht vor jedem Ortsschild fragen muss, welche Regeln jetzt gelten“, leitet Oberbürgermeister Wolfgang Griesert ein kurzfristig einberufenes Pressegespräch von Stadt und Landkreis Osnabrück ein. „Wir finden nur Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn wir gemeinsam arbeiten. Das Vorgehen sollte am besten nicht nur regional, sondern auch bundesweit einheitlich abgestimmt werden“, schließt sich Landrätin Anna Kebschull an.
Ganzes Maßnahmenpaket
Nach intensiven Diskussionen haben sich Stadt und Landkreis Osnabrück auf ein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die steigenden Corona-Infektionszahlen geeinigt. Dazu gehört neben einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr auch die nochmals erweiterte Maskenpflicht und eine neue Corona-Schnellteststrategie. Alle Regeln gelten ab dem morgigen Mittwoch (31. März 2021).
Ausgangssperre – aber nicht für religiöse Veranstaltungen
Den wohl gravierendsten Einschnitt für die Bürger von Stadt und Landkreis Osnabrück stellt die nächtliche Ausgangssperre dar. Die privaten Wohnräume dürfen dann nur noch verlassen werden, wenn ein „triftiger“ Grund vorliegt. Darunter fallen notwendige medizinische, psychologische oder veterinärmedizinische Behandlungen, die Wahrnehmung der beruflichen Tätigkeit, der Besuch naher Angehöriger, wenn diese von einer Behinderung betroffen sind und auch der Besuch von Gottesdiensten oder anderen religiösen Veranstaltungen. Der Besuch von Ostergottesdiensten, die teilweise nach 21 Uhr stattfinden, ist also explizit erlaubt. „Die Ausgangssperre wird auch verschärft vom Ordnungsaußendienst und den örtlichen Polizeien kontrolliert“, so Katharina Pötter, Chefin des Osnabrücker Corona-Krisenstabes. Supermärkte und Drogerien müssen ihre Türen entsprechend vorher schließen. Es ist weiterhin erlaubt den Hund auszuführen.
Unfaire Schließungen
Mit der Ausgangsbeschränkung sollen vor allem diejenigen erreicht werden, die sich nicht an die aktuellen Corona-Beschränkungen halten. „Von den knapp 700 Infizierten in der Stadt Osnabrück wissen zwei Drittel, wo sie sich angesteckt haben; überwiegend im privaten Bereich“, berichtet Oberbürgermeister Griesert. „Wir wollen mit sichtbaren Maßnahmen auch den Letzten dazu motivieren, die Einschränkungen ernst zu nehmen. Unser großes Ziel sind Öffnungen und nicht Schließungen. Es sind aktuell private Zusammenkünfte, die das Infektionsgeschehen vorantreiben; es ist unfair, dass deswegen die Gastronomie und der Einzelhandel schließen müssen“, so Landrätin Kebschull.
Verzehrverbot für Ü18-Jährige auf Spielplätzen
Eine weitere große Veränderung für Bewohner der Stadt und des Landkreises: Eine Erweiterung der medizinischen Maskenpflicht. Im ÖPNV und im Supermarkt, wo bisher entweder eine medizinische oder eine FFP-2-Maske getragen werden musste, ist nun eine FFP-2-Maske Pflicht. In der Großen Straße gilt ab sofort die medizinische Maskenpflicht. Im Osnabrücker Skatepark und auf anderen städtischen Spielplätzen ist ebenfalls das Tragen einer medizinischen Maske für über 18-Jährige verpflichtend; darüber hinaus herrscht auf diesen Flächen ein Verzehrverbot. „Als Abgrenzungskriterium haben wir hier die Unterscheidung Indoor-Outdoor gewählt. In geschlossenen Räumen muss eine FFP-2-Maske getragen werden, in offenen Gebieten eine medizinische“, erklärt Krisenstab-Chefin Pötter.
Wichtig: Auch geschlossene Fahrzeuge, wie Pkw und Lkw gelten als geschlossene Räume – fahren also Mitglieder zwei verschiedener Hausstände in einem Auto, herrscht hier die FFP-2-Maskenpflicht.
Quarantäne nach positivem Schnelltest
Zu den Ausgangsbeschränkungen und der nochmals erweiterten Maskenpflicht kommt die neue Corona-Schnellteststrategie von Stadt und Landkreis. Demnach ist eine Quarantäne nach einem positiven Corona-Schnelltestergebnis notwendig. „Diese Quarantäne gilt so lange, bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt“, erzählt Pötter. Bärbel Rosensträter, erste Kreisrätin, ergänzt: „Für diese Quarantäne ist keine Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt notwendig.“ Wer ein positives Schnelltestergebnis hat, muss also in Quarantäne. Weil die Corona-Schnelltestzentren im Landkreis weiter voneinander entfernt sind und auch die Corona-Ambulanz an der Winkelhauskaserne für Landkreisbewohner schwerer zu erreichen ist, gelten hier kleine Unterschiede: In den Schnelltestzentren des Landkreises können seit gestern PCR-Bestätigungen erfolgen. „Wer ein positives Schnelltestergebnis hat, kann sich danach bei dem zuständigen Dienst (bspw. DRK oder Malteser) melden und eine PCR-Bestätigung vor Ort vornehmen lassen“, so Rosensträter.
Die meisten Infizierten unter 35
„Aus der Pandemie heraus hilft uns nur eine hohe Impfquote“, berichtet Krisenstab-Chefin Pötter. „Entgegen der allgemeinen Annahme verimpfen wir jeden Impfstoff den wir bekommen und die Leistungsgrenze ist immer noch nicht ausgeschöpft. Kitas und Schulen sind besonders von Corona betroffen, deswegen werden Erzieher und Lehrer eher geimpft – sie gehören ohnehin zur Priorisierungsgruppe zwei. Die rund 2.500 Erzieher in der Stadt sind noch in dieser Woche fertig, danach kommen die knapp 1.500 Lehrer. Bis zum Ende der Osterferien soll hier zumindest jeder ein Impfangebot erhalten haben.“ Von den 700 Infizierten der Stadt Osnabrück sind 58 Prozent unter 35 Jahre alt.
Der letzte Schritt?
„Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind ein gravierender Schritt, den ich nichtmal gerne aussprechen will“, sagt Landrätin Anna Kebschull. „Aber er erscheint mit gerade wie der letzte Schritt vor einer kompletten Ausgangssperre, wie sie andere Länder bereits eingeführt hatten. Genau das wollen wir verhindern; aber dafür brauchen wir mehr Impfstoff.“ Noch heute sollen die Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis Osnabrück unterschrieben und veröffentlicht werden. Die Ausgangsbeschränkung ist dabei vorerst auf Sonntag, den 11. April 2021, befristet – die anderen Verschärfungen laufen weiter, sollte sich das Infektionsgeschehen nicht beruhigen. Da sich die Schülerinnen und Schüler vorerst noch in den Osterferien befinden, wurden zum Thema Schule keine neuen Informationen bekanntgegeben.