Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg dürfen Baubehörden in Niedersachsen Schottergärten verbieten. In Osnabrück wird allerdings auch künftig keine großflächige Kontrolle der Gärten stattfinden.
Wie bisher setzt die Stadt Osnabrück besonders in Neubaugebieten darauf, Bauwillige von den Vorteilen unversiegelter Flächen zu überzeugen. Denn auch ein Beet aus Kies und Splitt mit einer Folie versiegelt den Boden – und das ist schlecht für das Grundwasser und das Stadtklima.
Stadt könnte Anwohner zu Umwandlung auffordern
Wenn Insekten einen Garten anlegen könnten oder Pflanzen sich ihren Boden aussuchen dürften, dann gäbe es nirgendwo einen Schottergarten. Selbst wenn ein solches Beet bepflanzt ist: Bambus, Rhododendren oder Buchsbaumkugeln bieten Insekten und Vögeln wenig bis keine Nahrung. Kleine Tiere können sich nicht verstecken, nicht einmal Reptilien, die sich gern auf Steinen wärmen, mögen diese Flächen. Im Sommer heizen sie die Stadt auf, und bei Starkregen versickert das Wasser nicht. Das OVG Lüneburg hat nun entschieden, dass Schottergärten künftig bauordnungsrechtlich aufgegriffen werden können und gegebenenfalls gefordert werden kann, sie in Grünflächen umzuwandeln.
„Ein Schottergarten hat für die Natur keine Vorteile“, sagt Stadtbaurat Frank Otte. „Wir versuchen die Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibilisieren, aktuell mit dem Projekt und Förderprogramm ‚Grün statt Grau‘.“ Wer seine Fläche freiwillig entsiegelt und begrünt, hat gute Chancen, finanziell unterstützt zu werden. „Damit motivieren wir die Osnabrückerinnen und Osnabrücker, ihren Garten naturnah zu gestalten, zum Wohl von Mensch und Umwelt.“
Kein Personal für Kontrollen
Eine groß angelegte Kontrolle, in der akribisch nach Kies und Splitt gesucht wird, wird es nicht geben. „Dafür haben wir kein Personal“, sagt Frank Otte. „Wir müssten extra eine befristete Stelle schaffen oder studentische Hilfskräfte einstellen.“ Außerdem ziehen diese Verfahren oft Klagen nach sich, die ebenfalls personalaufwändig sind.
Grundsätzlich hat die Bauaufsicht das Recht einzugreifen, wenn zu viel Schotter an den falschen Stellen den Garten dominiert. Frank Otte schränkt aber ein: „Auch das OVG weist darauf hin, dass immer der Einzelfall geprüft werden muss. Wir begrüßen allerdings, dass das Gericht genau definiert hat, was eine Grünfläche und was ein Kiesbeet ist“. Gerade in Neubaugebieten setzt die Stadt Osnabrück daher auf Aufklärung, um zu verhindern, dass kostenintensiv angelegte Schottergärten wieder entfernt werden müssen.