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Startseite AktuellAuf dem Weihnachtsmarkt gilt 2G-Plus – aber nicht für alle Buden
AktuellOsnabrück

Auf dem Weihnachtsmarkt gilt 2G-Plus – aber nicht für alle Buden

von Sophie Scherler 2. Dezember 2021
von Sophie Scherler 2. Dezember 2021
Historischer Weihnachtsmarkt / Foto: OMT (Sven Christian Finke Ennen)
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Mittwoch ist in Osnabrück die zweite Coronawarnstufe in Kraft getreten. Das bedeutet für viele Bereiche 2G-Plus und eine FFP2-Maskenpflicht. Auch auf dem historischen Weihnachtsmarkt brauchen Geimpfte und Genesene jetzt einen Test – aber nicht an allen Buden. Für Kunsthandwerk und To-Go-Produkte gilt weiterhin nur die FFP2-Maskenpflicht.

Die Niedersächsische Coronaverordnung, die seit dem 1. Dezember gilt, schreibt vor, dass Besucherinnen und Besucher eines Weihnachtsmarktes einen tagesaktuellen Test brauchen. Das gilt aber nur für Fahrgeschäfte und so genannte Bewirtungsleistungen. Darunter fallen alle Produkte, die vor Ort gekauft und verzehrt werden; also zum Beispiel Glühwein und Bratwurst.

Ausnahmen für Kunsthandwerk und To-Go-Produkte

Diese Regelung gilt aber nicht für das Kunsthandwerk und Lebensmittel, die nicht vor Ort verzehrt werden. Wer also einen Weihnachtsstern oder gebrannte Mandeln kaufen möchte, kann das weiterhin ohne ein Bändchen tun. Auch das Bummeln über den Markt ist ohne Nachweis möglich. Die Maskenpflicht gilt aber für alle Besucherinnen und Besucher.

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Sophie Scherler

Sophie Scherler ist seit März 2018 Redakteurin bei der Hasepost, zwischenzeitlich absolvierte Sophie Scherler erfolgreich ein Volontariat bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Seit Herbst 2021 ist sie wieder angestelltes Mitglied unserer Redaktion.

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