Mittwoch ist in Osnabrück die zweite Coronawarnstufe in Kraft getreten. Das bedeutet für viele Bereiche 2G-Plus und eine FFP2-Maskenpflicht. Auch auf dem historischen Weihnachtsmarkt brauchen Geimpfte und Genesene jetzt einen Test – aber nicht an allen Buden. Für Kunsthandwerk und To-Go-Produkte gilt weiterhin nur die FFP2-Maskenpflicht.
Die Niedersächsische Coronaverordnung, die seit dem 1. Dezember gilt, schreibt vor, dass Besucherinnen und Besucher eines Weihnachtsmarktes einen tagesaktuellen Test brauchen. Das gilt aber nur für Fahrgeschäfte und so genannte Bewirtungsleistungen. Darunter fallen alle Produkte, die vor Ort gekauft und verzehrt werden; also zum Beispiel Glühwein und Bratwurst.
Ausnahmen für Kunsthandwerk und To-Go-Produkte
Diese Regelung gilt aber nicht für das Kunsthandwerk und Lebensmittel, die nicht vor Ort verzehrt werden. Wer also einen Weihnachtsstern oder gebrannte Mandeln kaufen möchte, kann das weiterhin ohne ein Bändchen tun. Auch das Bummeln über den Markt ist ohne Nachweis möglich. Die Maskenpflicht gilt aber für alle Besucherinnen und Besucher.